Anzeige wegen Rufschädigung? Gegen Unbekannt!
Heute habe ich erfahren, dass mir im Dorf nachgesagt wird, ich würde lange Finger machen. Namen des Verbreiters ist nicht bekannt. Normalerweise würde ich selbst tätig werden, denn bei solchen Aussagen gehe ich die Wände hoch. Kann ich eine Anzeige auf unbekannt wegen Rufschädigung/Übler Nachrede stellen? Oder bringt es mir mehr, denjenigen selbst ausfindig zu machen und ihn ordentlich auf die Streckbank zu legen?
3 Antworten
Ich würde hier gar nichts unternehmen. Es ist furchtbar, wenn die Leute Dinge über einen erfinden, die einfach nicht zutreffend sind. Versuch viel lieber, Dich zu beherrschen, sodass man Dich nicht in die falsche Schublade stecken kann. Das ist sehr schwer, ich weiß, wie schwer das ist, vor allem bei solchen Unterstellungen,d ie so ungerecht sind. Aber das Einzige, was sich hier lohnt, ist es, sich zu kontrollieren. Wenn die anderen ihre Zunge nicht kontrollieren können, ist es ihr Problem, nicht deins.
Das Gesetz dazu heißt üble Nachrede und Verleumdung:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Verleumdung = § 187 (-> inhalt -> eins drunter, oder in adresszeile 187 aus 186 machen).
Es wird unterschieden nach "wider besseres Wissen", nach Wahrheitsgehalt der Behauptungen, und danach ob und in welchem Maße (auf welche Art vor wieviel Personen) es in der Öffentlichkeit geschieht, und ob zB ggf eine systematisch Rufschädigung beabsichtigt ist, (ein Zweck verfolgt wird, böse Absicht zugrundeliegt).
Strafmaß kann bis 5 Jahre Knast gehen. Das sollte Dich besser entschädigen, als per Selbstjustiz Dich selber strafbar zu machen! Ein Schmerzensgeld dürfte auch drin sein. Kann sogar sein, daß die Beweislast (zB der Richtigkeit seiner Behauptungen) beim Gegner landet. Du brauchst hingegen Zeugen, die den Tatbestand berichten / wiedergeben / bestätigen.
Oberbegriff is' "Ehrdelikt".
Sogar, wenn Anschuldigungen wahr wären, er es aber nicht wissen kann, ist die Behauptung, es sei wahr, strafbar.
(Es geht also tatsächlich weniger um irgendwelche Tatsachen, als um die Anmaßung schädigender Behauptungen .. je nachdem unabhängig der Wahrheit, sogar, die ein anderes Kapitel is')
Du kannst schon eine Anzeige machen. Das Recht hast du. Damit würdest du auch in der Öffentlichkeit klarstellen, dass du dir dieses Benehmen nicht bieten lässt. Aber du solltest dich trotzdem nicht zu sehr hineinsteigern. Es tut deiner psychischen Gesundheit nicht gut, wenn du dich wegen übler Nachrede so hineinsteigerst. Natürlich ist es unverschämt von dem Herren Unbekannt. Aber du kannst es nicht ändern. Also schone deine Nerven.