Anzeige Datenschutz Handy?
Halloich und meine beste Freundin wurden von ein Kumpel zum 4 Mal verarscht .
Ich hab darauf hin dein Name und Nummer kurz bei Instagram gepostet das Leute ihn Mal Pranken sollen.
Ich weiß nicht die feinste Art waren sauer
Wen es zu einer Anzeige kommt was muss ich befürchten ?
Das Foto hab ich gelöscht schon
Habe eine Entwicklung Verzögerung
Danke in voraus
2 Antworten
"Die unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, die nicht allgemein zugänglich sind, in der Absicht, einen anderen zu schädigen, ist eine Straftat nach § § 44 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs."
https://dsgvo-gesetz.de/ - Lies dich mal dort etwas durch.
Wen es zum Gericht kommt habe ich da ne Chance auf Bewährung
Strafverfahren aufgrund einer Datenschutzverletzung gibt es eher selten, würde hier wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Eher mündet sowas in einer Zivilsache, in der dann ein Schadensersatz gezahl werden muss. Aber auch das ist aufgrund der Geringfügkeit und möglicherweise schwierigen Beweislage unwahrscheinlich.
Wenn er dafür Beweise hat und andere Leute seine Nummer tatsächlich erlangen konnten, könnte das eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder eine Geldstrafe für dich mit sich ziehen.
Jenachdem wir stark er davon "geschädigt" wurde -> Nachts Telefonterror, ständige Spam Nachrichten, unangenehme Bilder, Drohungen, etc...
Das Maximalstrafmaß liegt nach § 42, Abs. 2 BDSG bei zwei Jahren.
In dem Fall kommt es sicher zu keiner Haftstrafe, wenn überhaupt dann zu einer geringen Geldstrafe.
Komm ich mit einer Bewährung davon bin noch nicht vorbestraft
Wenns n guter Kumpel ist, wird er dich sicher nicht mal anzeigen. Ohne, dass er was in die Gänge leitet, hast du eh nichts zu befürchten.
Sind keine Freunde mehr und er meinte er macht ne Anzeige habe ich Chance auf Bewährung ich ziehe weg von der WG wo wir leben und haben sonst kein Kontakt mehr
Das fragst du in dem Fall dann bitte deinen Anwalt. Da bin ich raus
Du zitierst hier aus dem alten BDSG (vor der DSGVO), im neuen BDSG findet sich die Regelung in § 42, Abs. 2. In der DSGVO selbst finden sich keine Strafvorschriften, ein Verstoß ist da lediglich als Ordnungswidrigkeit oder Zivilsache zu ahnden, was auch deutlich häufiger passiert.