Anzeige auf Lost Place wegen Sachbeschädigung?


28.04.2025, 20:42

Update zu dem ganzen:

Vor fast 3 Jahren kam die Anzeige, warum wieso ist ja dem Beitrag zu entnehmen.. Wir haben uns nach diesem Beitrag schließlich an einen Rechtsanwalt gewendet, welcher uns Empfohlen hat, wir sollen eine Stellungnahme / Entschuldigungsschreiben dafür fertig machen. Dadurch das er nur einen von uns legal vertreten konnte, wurden dem anderen bloß tips gegeben und vor dem Abschicken ein Blick drauf geworfen.

Wir hatten zum gleichen Zeitpunkt auch eine Akteneinsicht angefordert, welche auch nen paar Wochen später kam und die Beweislage war tatsächlich ein Witz. Auf dem Geläbde waren tatsächlich Wildkameras, die haben uns aber nie klar und deutlich gefilmt, lediglich 2 Siluetten in Schwarz/Weiß. Ebenso angehangen waren die Bilder, welche die Polizei vor Ort gemacht hatte, welche uns aber in anderer Kleidung gezeigt hat, da wir zum Tatzeitpunkt andere Jacken, Mütze und Rucksäcke auf hatten, welche auf den Polizeibilder halt gefehlt haben. Zudem haben die Zeitstämpel der Wildkamera überhaupt nicht gestimmt, und haben irgendwas vom Jahr 2010 angezeigt.

Anfang 2023 kam dann die finale Entscheidung, das Verfahren wurde fallen gelassen, mit der Begründung die summiert einfach gesagt hat "Ihr kriegt ein Klaps auf die Hände", es gab aber irgendwie einen Eintrag ins große Führungszeugnis über das Verfahren und das es fallen gelassen wurde.

Unser Anwalt meinnte auch, das mit der Beweislage die in der Akte vorhanden war, die ganze Sache so oder so fallen gelassen worden sei, da diese einfach nicht ausreichte um uns irgendwas nachzuweisen.

Am Ende kam also weder eine Geldstrafe, noch sonst irgendwas. Es war uns aber ne Lehre, sowas einfach zu lassen, und wir waren bisher auch nicht mehr auf Lost Places, da es sich ganz einfach nicht Lohnt.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muss das ganze so sehen daher das es keine sehr große Sachbeschädigung war wird es wahrscheinlich mit einer Geldstrafe gut sein. Wie hoch die Summe ist wird von einem Richter festgelegt wobei die Beschädigungen (und ob der Täter vorbestraft ist) eine Rolle spielen. Im schlimmsten Fall kann das aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren enden.

Woher ich das weiß:Recherche

Denis155838 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 16:54

Wir sind beide noch nie bei der Polizei aufgefallen und haben daher noch ne weiße Weste. Wie ist das mit bei der Kripo nachfragen?

Unbekannter290  08.08.2022, 16:59
@Denis155838

Das ihr noch nie aufgefallen seit ist gut. Somit könnt ihr definitiv kein Wiederholungstäter sein. Naja das mit dem nachfragen ist dein Ding. Probieren geht über studieren (die werden dich schon nicht umbringen)....

Denis155838 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 17:11
@Unbekannter290

Ne das sind wir auf jeden fall nicht und haben auch nicht vor zum wiederholungstäter zu werden. Mein Gedankengang mit der Kripo war dieser, das die einem dann versuchen fragen zu stellen oder das in irgendeiner weise sich mit in die Ermittlungen reinmischt.

Unbekannter290  09.08.2022, 08:37
@Denis155838

Daher das ich noch nie bei der Kripo angerufen habe kann ich das jetzt nicht mit voller Sicherheit sagen. Ob sich das in die Ermittlungen einmischt. Schätze ich nicht. Du solltest aber nicht 110 wählen um dann die Polizei anzurufen, den die Nummer ist für Notfälle gemacht. Vielleicht Mal selbst zu einer Dienstelle gehen oder eine anrufen. Das sollte keine Probleme hierbei rufen...

Ganz so lost sind die Orte eben doch nicht. Hausfriedensbruch bleibt ja auch noch.

In wie weit das was mit deiner Bewerbung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wenn du nicht vorbestraft bist, wirst du dafür ja wohl kaum eingesperrt.


Denis155838 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 16:55

Hat in der Hinsicht was mit den Bewerbungen zutun da ich nach meiner Ausbildung die bald endet vor hatte bei der Bundeswehr eine Karriere zu verfolgen, welche gerade auf Eis gelegt ist wegen der Anzeige.