Angeordnete Minusstunden?

3 Antworten

Keiner hier kennt die genauen Regelungen in deinem Betrieb (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, usw).

Was sagt der Betriebsrat dazu?

Prinzipiell erlaubt das Arbeitszeitgesetz die Anordnung von Mehrarbeit bis zu einer maximalen Arbeitszeit von 10h pro Tag.

Diese Mehrarbeit ist dann innerhalb von 6 Monaten auszugleichen.

Der Regelfall ist also: Erst mehr arbeiten, dann weniger

In eurem Fall werden aber zuerst Minusstunden aufgebaut. Damit ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug, da der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet.

Somit besteht auch keine Pflicht, die Minusstunden in der nächsten Woche wieder reinzuarbeiten.

Der Arbeitgeber wälzt hier sein unternehmerisches Risiko in nicht angemessener Weise auf die Arbeitnehmer ab.

Da müsste man in den Arbeits- und Tarifvertrag schauen, wie es geregelt ist.

A priori gibt es ja keine Minusstunden, da nach §615 BGB die Stunden verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden.

§ 615 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Geringe Auslastung ist hier grundsätzlich das Risiko des Arbeitgebers.

Zuverlässig kann das nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten.

Beschriebenes Vorgehen ist meiner Meinung nach "rechtens".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.