Angeordnete Minusstunden?
Guten Tag, folgendes Problem:
Aufgrund geringer auslastung gehen 3 von 5 Nachtschichten (Planmäßig Schichtplan) nur 6,5h statt 8h.
Somit werden bei jeder Nachtschichtwoche 4,5 Minusstunden generiert und auf dem Zeitkonto vermerkt.
Ein offizieller Ausgleich laut Schichtplan ist nicht geplant - Arbeitnehmer soll eigenständig in den Folgewochen Plusstunden generieren um die Minusstunden aus den Nachtschichten auszugleichen.
1.Frage: Handelt es sich hierbei um angeordnete Minusstunden und wäre nicht Rechtens?
2. Frage: wäre der Arbeitgeber Rechtens wenn er im Schichtplan für die Folgewochen mich länger einplant (Überstunden) um die Minusstunden auszugleichen?
Danke im voraus :)
3 Antworten
Keiner hier kennt die genauen Regelungen in deinem Betrieb (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, usw).
Was sagt der Betriebsrat dazu?
Prinzipiell erlaubt das Arbeitszeitgesetz die Anordnung von Mehrarbeit bis zu einer maximalen Arbeitszeit von 10h pro Tag.
Diese Mehrarbeit ist dann innerhalb von 6 Monaten auszugleichen.
Der Regelfall ist also: Erst mehr arbeiten, dann weniger
In eurem Fall werden aber zuerst Minusstunden aufgebaut. Damit ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug, da der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet.
Somit besteht auch keine Pflicht, die Minusstunden in der nächsten Woche wieder reinzuarbeiten.
Der Arbeitgeber wälzt hier sein unternehmerisches Risiko in nicht angemessener Weise auf die Arbeitnehmer ab.
Da müsste man in den Arbeits- und Tarifvertrag schauen, wie es geregelt ist.
A priori gibt es ja keine Minusstunden, da nach §615 BGB die Stunden verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden.
§ 615 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Geringe Auslastung ist hier grundsätzlich das Risiko des Arbeitgebers.
Zuverlässig kann das nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten.
Beschriebenes Vorgehen ist meiner Meinung nach "rechtens".