Hallo zusammen,
ich habe eine etwas seltsame Frage und würde mich Freuen, darauf eine Antwort zu erhalten.
Ich bin vor über 20 Jahren von einer sehr kurzen Ehe geschieden worden. Jetzt ist in ca. 6 Monaten eine neue Heirat geplant. Diese findet aber im Ausland statt und natürlich auch mit einer Ausländischen Person.
Wie die Gesetze das so wollen, brauche ich für diese Ehe ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem gibt es natürlich auch den Punkt der Scheidung.
Was kann mir passieren, wenn ich bei der Beschaffung der Unterlagen meine Scheidung von damals nicht angebe? Recherchieren die Ämter mir hinterher oder spielt das nur eine Nebenrolle? Nach meiner Hochzeit werde ich im Ausland leben. Ich möchte nicht, das mein neuer Ehepartner von meiner Scheidung erfährt, denn das könnte Komplikationen geben die auch dazu führen, das die Hochzeit nicht stattfindet.
Das hat jetzt nichts mit Ehrlichkeit gemein, nur mein neuer Ehepartner nimmt das sehr genau. Die damalige Ehe war leider ein Versehen, sie hielt kaum ein Jahr und wir waren nur 3 Monate zusammen. Es war ein Fehler der mich jetzt wieder einholt.