ALG I, 3 Monatsfrist verpasst?
Ich kenne den Hinweis, dass man sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrages als Arbeitssuchend und anschließend als Arbeitslos Melden muss. Nun, lass mich kurz mein Anliegen schildern:
Ich war bis letzter Woche entschlossen einen weiteren Vertrag im selben Betrieb anzunehmen. Ende des Monats endet mein Vertrag. Jetzt ist nur folgendes vorgefallen und mir ist der Kragen geplatzt
Die ganze Woche fühlte ich mich nicht gut, da es aber nicht so schlimm war, ging ich weiterhin zur Arbeit. Ich bekam mit das viele bekannte Corona haben, mit denen ich auch Kontakt hatte die letzten zwei Tage. Donnerstag ging es dann richtig Berg ab. Ich erwähnte es bei meinem Chef, der sich aber wenig für mein Wohlbefinden interessierte, da ich mich vor kurzem erst krank meldete. Ich verstand seine Sicht teilweise, da wir stark unterbesetzt sind.
Freitag quälte ich mich also mit Gliederschmerzen Fieber Schwindel zur Arbeit. Mir war sichtlich schlecht, alle fragten mich was los sei, Kommentar vom Chef als ein Kunde fragte was los ist „war gestern feiern“. Ich platze vor Wut innerlich.
Als ich mich für einen Augenblick hinsetzte, sagte er, ich könne garnicht krank sein, das geht nicht so schnell, es ist alles mindset wenn ich denke ich bin krank bin ich es auch usw. Wenn ich eine Sache nicht abkann ist es Respektlosigkeit. Jetzt Steck ich wahrscheinlich das ganze Team an und um ehrlich zu sein, möchte ich nicht für so jemanden weiter arbeiten.
Jetzt ist die Frage: ich hab nur ein Monat und in meiner Branche bekommt man in meiner Stadt vielleicht nach 6-12 Monaten einen neunen Job.
Wie ist es jetzt wenn ich den Folgeverteag nicht annehme, ist es zu spät sich beim Arbeitsamt zu melden, bekommt man kein oder weniger Geld ? Ich hab natürlich Angst um meine Existenz.. soll ich morgen anrufen und schildern was genau meine Beweggründe sind ?
1 Antwort
Arbeitssuchend melden und arbeitslos kannst Du Dich jederzeit. Letzteres natürlich nur, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Wenn Du den Folgevertrag nicht annimmst, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden, da Du dadurch Deine Arbeitslosigkeit herbeiführst.
Wenn Du die hier geschilderten Ereignisse glaubhaft machen oder nachweisen kannst, wird ggf. keine oder eine kürzere Sperrzeit verhängt. Muß man abwarten.
Wenn Du krank zur Arbeit gehst, finde ich das unverantwortlich. Unterbesetzt hin oder her. Ist aber Deine Sache.
Kommentar vom Chef als ein Kunde fragte was los ist „war gestern feiern“.
Dein Chef wollte vor einem Kunden vermutlich nicht zugeben, daß Du krank arbeitest :D
in meiner Branche
Branchen kann man wechseln :)