ALG I, 3 Monatsfrist verpasst?

1 Antwort

Arbeitssuchend melden und arbeitslos kannst Du Dich jederzeit. Letzteres natürlich nur, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Wenn Du den Folgevertrag nicht annimmst, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden, da Du dadurch Deine Arbeitslosigkeit herbeiführst.

Wenn Du die hier geschilderten Ereignisse glaubhaft machen oder nachweisen kannst, wird ggf. keine oder eine kürzere Sperrzeit verhängt. Muß man abwarten.

Wenn Du krank zur Arbeit gehst, finde ich das unverantwortlich. Unterbesetzt hin oder her. Ist aber Deine Sache.

Kommentar vom Chef als ein Kunde fragte was los ist „war gestern feiern“.

Dein Chef wollte vor einem Kunden vermutlich nicht zugeben, daß Du krank arbeitest :D

in meiner Branche

Branchen kann man wechseln :)