Ärztliche Bescheinigung gemäß JArbSchG?

1 Antwort

Du benötigst erst einmal einen Untersuchungsberechtigungsschein, den du entweder bei deiner Schule oder der Gemeindeverwaltung bekommst.

Damit gehst du zum Arzt und lässt die Erstuntersuchung (und nach 1 Jahr die Nachuntersuchung) vornehmen.