Abbuchung von Reiseversnstalter?

2 Antworten

Normalerweise drei Jahre.

§ 195 BGB.

Allerdings denke ich, dass da sogar gar nix mehr kommt. Eigentlich muss sowas immer im Voraus bezahlt werden. Entweder hast Du schon bezahlt, oder jemand anderes (Feundin?`) oder die haben in Ihrer Buchhaltung nen dicken Fehler gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich bis die Forderung verjährt ist