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Klare Aussagen im Jugendschutzgesetz

Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie bis 24 Uhr dort bleiben. Das gilt auch, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes oder einer volljährigen Freundin sind. Ausnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem "anerkannten Träger der Jugendhilfe", das sind zum Beispiel Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist allen unter 14 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet und für die 14- und 15-Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem brauchen Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern. Eine weitere Ausnahme betrifft den Aufenthalt in Gaststätten: Jugendliche dürfen sich dort ohne Altersbeschränkung zum Verzehr von Speisen und Getränken (kein Alkohol) zwischen 5 Uhr und 23 Uhr aufhalten.

Mit Genehmigung der Eltern in deinem Fall ab 14 Jahren bis 24 Uhr.

Das regelt der Club, der sich häufig auf das Jugendschutzgesetz bezieht oder noch strengere, eigene Regelungen aufstellt. Die Vorverkaufsstelle Eventim hat damit nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich habe in diesen themen berufliche Erfahrungen