Ab wann ist der unbefristete Arbeitsvertrag gültig?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Oder ist der neue Vertrag (unbefristet) schon wirksam???

Klipp und klar, schlicht und einfach: Ja!!

Wenn der neue unbefristete Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschreiben worden ist, dann ist das Arbeitsverhältnis ab diesem Datum verbindlich geschlossen; auf den konkreten Antritt der Arbeit kommt es dabei nicht an.

Zwar kann ein bereits geschlossener Arbeitsvertrag auch vor Arbeitsantritt schon gekündigt werden (wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen wurde), hier wirkt aber schon das Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz MuSchG § 9 "Kündigungsverbot" Abs. 1 Satz 1!

Unabhängig wie die Antwort auf deine Frage ist, musst du es dem AG sowieso sagen. Also Augen zu und durch. Wenn in dem Arbeitsvertrag steht, dass er erst ab dem 14.7. gilt, dann ist das auch so. Da er anscheinend aber schon unterschrieben ist, wirst du ihn auch antreten können. Die Frage ist nur, ob dein AG dir in der Probezeit dann einfach kündigt. Ich kenne mich damit leider nicht aus.

Sag es ihm einfach und du wirst sehen was passiert.


Familiengerd  25.06.2016, 12:35

Die Frage ist nur, ob dein AG dir in der Probezeit dann einfach kündigt.

Nein, darf er nicht!

Auch in der Probezeit gilt das Kündigungsverbot bei Schwangerschaft!

musst du es dem AG sowieso sagen

Das ist falsch!

Es besteht keine gesetzlicher Zwang zur Information an den Arbeitgeber.

Die Bestimmung nach dem Mutterschutzgesetz MuSchG § 5 "Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis" Abs. 1 ist eine "Soll"-, keine "Muss"-Bestimmung!

Aber selbstverständlich kann der Arbeitgeber mutterschutzrechtliche Arbeitsschutzbestimmungen nur dann ergreifen oder einhalten, wenn er auch über eine Schwangerschaft informiert ist. Bei einem Beschäftigungsverbot muss er natürlich informiert werden.

Eine Probezeit habe ich nicht im neuen Vertrag

in diesem ganz besonders wichtigen fall würde ich auf nummer sicher gehen und einen anwalt fragen als mich auf antworten hier zu verlassen...ich wünsch euch viel glück ; )


Familiengerd  25.06.2016, 12:38

Das ist eine solch "klare" Angelegenheit, dass man dafür keinen Anwalt braucht!

Der ist ohnehin (auch bei einer gewonnenen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung) immer selbst zu bezahlen, wenn man keine passende Rechtsschutzversicherung hat oder Gewerkschaftsmitglied ist.