50er Geblitzt?
In einem 70er Bereich war eine Minibaustelle. Deshalb wurde ein 50er Schild angebracht. Nach 2 Tagen war die Baustelle weg und das Schild steht aber immer noch. Wahrscheinlich haben die Bauarbeiter es vergessen wegzuräumen. Jedenfalls hat sich in diesem Bereich ein Blitzer niedergelassen und feste geblitzt, da eigentlich alle mit 70 da durch sind.
Habe ich Chancen, dass ich nicht zahlen muss?
3 Antworten
Du kannst es versuchen, aber es bleibt fraglich, ob es erfolgreich sein wird.
Vom Grundsatz her sind Verkehrszeichen erstmal stets zu beachten, auch wenn ihr Sinn sich nicht unbedingt auf den ersten Blick ergibt.
Selbst wenn sie rechtswidrig aufgestellt sind, müssen sie beachtet werden.
Nur wenn sie nichtig sind, dürfen sie ignoriert werden. Vergessene Baustellenschilder werden von den Gerichten allerdings anscheinend in der Regel nicht als nichtig angesehen:
Haufe - Rechtmäßigkeit des aufgestellten Verkehrszeichens
Burhoff - Eine Verkehrsschild ist ein Verkehrsschild, und es gilt, basta
Christian Demuth- Sind falsch aufgestellte Verkehrsschilder wirksam?
Wenn ein Verstoß im Verwarngeldbereich (bis 55€) liegt, werden in der Regel noch keine Verfahrenskosten erhoben. Wenn man den Verstoß allerdings nicht zugibt, wird das normale Bußgeldverfahren angewandt und es fallen Verfahrenskosten (28,50€) an.
Die Bußgeldstelle hat die Möglichkeit, aufgrund besonderer Umstände vom Regelsatz abzuweichen, sprich, das Verwarn-/Bußgeld zu reduzieren (oder zu erhöhen). Das liegt aber im Ermessen der Bußgeldstelle.
Fazit: Die Chance, das nicht bezahlen zu müssen, scheinen angesichts der Rechtsprechung eher gering. Auch eine Reduzierung der Geldbuße ist alles andere als sicher. Und im Falle eines Verwarngeldangebotes kann es am Ende auch teurer werden. Außerdem muss man aufpassen, dass man bei einer Äußerung z.B. nicht versehentlich einen Vorsatz zugibt. Auch dann kann es nämlich teurer werden.
Solange das Schild steht, solange gilt es auch
Wenn der Grund für die Beschilderung nicht mehr vorhanden ist, hast du gute Chancen.
Ja. Denn wenn wegen einer Baustelle beschildert war, und die gibt es gar nicht mehr, dann ist die Beschilderung nicht mehr korrekt.
Wenn ich also Fotos machen würde und damit Einspruch einlege, dann ginge das wahrscheinlich....