Heyy ihr lieben,
Ich bin Mutter. Eines zweijährigen kindes. ich habe das alleinige sorgerecht und mein Kind lebt bei mir. der vater meines kindes, hat weder das sorgerecht, noch das Recht ihn zu sehen. er ist nur unterhaltsaverpflichtet. aus Nettigkeit und weil es meinem Kind natürlich zugutekommt, habe ich mit dem vater ausgemacht, das er den kleinen jedes zweite wochenende bei sich haben kann. er ist auch sehr gut zu dem Kind.
jetzt zu meiner frage:
Angenommen er ist aktuell bei dem vater und ich ihn anrufe und darauf bestehe. Dass er mir schnellstmöglich mein Kind wiederbringt, muss er dies tun ? wenn ja Und er es verweigert. Habe ich dann das Recht Die polizei zu rufen. Und was würde dann passieren ?
Ich weiß. Meine frage ist ohne großen kontext, deshalb bitte ich euch, nur auf meine frage einzugehen.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure antworten.