Fahrerlaubnis und Probezeitbeginn?
Moin,ich habe eine Frage bezüglich der Erteilung einer Fahrerlaubnis und Beginn der Probezeit.Ich habe bereits am 09.05.2023 meine praktische Führerscheinprüfung bestanden. Daraufhin wurde mir durch den Prüfer eine Prüfungsbestätigung ausgehändigt, welche besagt hat, dass ich meinen Führerschein (das amtliche Dokument) bei der naheliegenden TÜV-Stelle abholen kann. Auf Nachfrage dort gab man mir an, dass mein Führerschein dort nicht sei. So stande ich Monate lang da ohne einen Führerschein, bis ich ca. 3-4 Monate später mir einen vorläufigen Führerschein (3 Monate gültig) ausstellen lassen habe.Plötzlich bekam ich 1 Jahr und 3 Monaten nach bestandener Fahrprüfung die Nachricht, dass mein Führerschein beim Straßenverkehrsamt aufgetaucht sei. Ich habe daraufhin diesen abgeholt. Auf der Rückseite (Ausstellungsdatum) war der 01.08.2024 eingetragen. Im Juli 2025 wurde ich nun wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und bekomme ein Fahrverbot. Die eigentliche Frage, die ich mir stelle ist, ob meine Probezeit dann ab dem 01.08.2024 angerechnet wird, da ich dadurch eine Probezeitverlängerung bekommen würde. Dies wäre sehr skurril und komisch, da ich für das Nichtauffinden des Führerscheins in den ersten Monaten nichts konnte. Die Probezeit beginnt laut StVG ab der Erteilung der Fahrerlaubnis. Diese habe ich ja theoretisch nach Erfüllen der Voraussetzungen (Theorie, Praxis, charakterliche Eignung) erlangt. Der Führerschein ist ja "nur" das amtliche Dokument, welches meine Fahrerlaubnis nachweist. Ich hoffe, jemand kann mich erleichtern, da ich wegen so eines unnötigen Fehlers der TÜV-Stelle nicht eine Probezeitverlängerung bekommen möchte.