Unfall in Handwerkskammer
Hat ein Lehrer in der Handwerkskammer auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Schülern?
Azubi (Ū18) fällt was schweres auf die Finger, welche sofort anschwellen und blau werden. Lehrer kümmert sich nicht, vertröstet mit warte kurz und gleich. Also keinerlei Erste Hilfe geleistet. Azubi schon volljährig.
1 Antwort
Es bestand ja offensichtlich keine akute Lebensgefahr. Erste Hilfe muss auch nicht der Ausbilder selbst leisten, das können auch die anderen Azubis machen oder auch der verletzte Azubi selbst.
Aufgabe der Lehrkraft wäre es hier, den Unfall ins Unfallbuch einzutragen und ggf. den Azubi erneut darauf hinzuweisen, dass bei einem Arztbesuch zuerst ein D-Arzt aufgesucht werden muss.