Unfall in Handwerkskammer

1 Antwort

Es bestand ja offensichtlich keine akute Lebensgefahr. Erste Hilfe muss auch nicht der Ausbilder selbst leisten, das können auch die anderen Azubis machen oder auch der verletzte Azubi selbst.

Aufgabe der Lehrkraft wäre es hier, den Unfall ins Unfallbuch einzutragen und ggf. den Azubi erneut darauf hinzuweisen, dass bei einem Arztbesuch zuerst ein D-Arzt aufgesucht werden muss.


Robijedena166 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 18:55

Vielen dank, so eine Antwort wollte ich hören.