Kleingewerbe als Alternative zum Nebenjob?
Hey zusammen.
Hier hat doch bestimmt jemand Hintergrundwissen was diese ganze Rechtsgrundlage in diesem Thema angeht.
Ich bin angestellter bei einem Landwirtschaftlichen Lohnunternehmen. Ganz normal auf 200 Stunden pro Monat.
Wenn mal weniger los ist in dem Betrieb wo ich angestellt bin arbeite ich schon mal auf Minijob Basis bei einem benachbarten Unternehmen in der gleichen Branche. Wir helfen uns alle hier gegenseitig mit Maschinen aus und kennen uns gut. Daher kam es dass ich dort schonmal mit aushelfe.
Jetzt ist es so, dass ich gerne bei einem Kumpel von mir der sich selbstständig gemacht hat ab und an aushelfen würde. Das ginge aber nur, wenn ich den Minijob bei unserem Nachbarn kündige und dann bei meinem Kumpel unterschreibe. Ich will natürlich auch nicht 2 Minijobs nebenbei aufm Papier haben, da ich sonst in eine andere Steuerklasse rutschen würde.
Meine Idee wäre, wenn ich ein Kleingewerbe eröffne (XY Dienstleistungen als Beispiel), und meine Arbeitskraft an diverse Unternehmen vermiete. Natürlich dabei unter 25.000€ Umsatz bleiben, da sonst auch die Steuern drauf kommen. Ist auch nicht so dass ich da einen Haufen Geld mit machen will, es geht einfach drum legal flexibel aushelfen zu können, ohne andauernd den Minijob zu wechseln... Man kann sagen ähnlich wie eine Zeitarbeitsfirma, nur halt dass ich nur mich selber verkaufe :P Ich muss dabei natürlich auch versichert sein.
Kennt sich jemand in der Thematik aus? Schreibt mir doch mal eure Ideen oder Erfahrungen in so einer Situation. Und bitte kommt nicht mit "Bleib doch einfach zuhause und genieß deine Freizeit"... Ich arbeite halt gerne :P
Ach, dazusagen muss ich natürlich noch, dass diese ganze Aushilfs geschichte nur dann stattfindet wenn ich Urlaub nehme, Überstunden abfeier oder unter der Woche nur 40 Stunden gearbeitet habe :P Ich würde nieeeeemals über die 48 Stunden pro Woche gehen ;)
Grüße
Klemens
1 Antwort
Meine Idee wäre, wenn ich ein Kleingewerbe eröffne
Es gibt weder in Steuerrecht noch in Gewerberecht ein Kleingewerbe.
Natürlich dabei unter 25.000€ Umsatz bleiben, da sonst auch die Steuern drauf kommen.
Die 25.000 € Grenze der Kleinunternehmerschaft gilt nur für die Umsatzsteuer.
Für die Einkommensteuer greift diese Grenze nicht. Sämtliche Gewinne aus deinem Gewerbebetrieb unterliegen trotzdem der Einkommensteuer und zwar unabhängig von der Kleinunternehmeregelung.
Kennt sich jemand in der Thematik aus?
Bevor du ein Gewerbe eröffnest, würde ich dir ein Gründerseminar empfehlen. Da du hier bereits Umsatzsteuer und Einkommensteuer in ein und den selben Topf wirfst (die man sauber trennen muss), scheint es dir noch ziemlich an den kaufmännischen Grundlagen zum führen eines Gewerbes zu fehlen.
Grundsätzlich geht es mir eher um die Rechtlichen Grundlagen :)
Ich mache es mir einmal einfach und kopiere meinen eigenen Mustertext:
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort. Für die Anmeldepflicht gibt es weder Freigrenzen noch Freibeträge.
Man kann sich das wie einen Führerschein vorstellen. Da darf man auch nicht erstmal ohne diesen Auto fahren, um zu schauen, ob man doch einen Führerschein macht, sondern muss den von Anfang an haben.
So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung samt Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, und bis zum Jahr 2023 die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 25.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.
Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.
Den Rest einmal nur als Stichworte, was du noch beachten musst:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Impressumspflicht
- DSGVO
- Gewährleistungsrecht
- Verbraucherschutz
- Urheberrecht
- ...
Danke schonmal für den ausführlichen Text. Nun aber zur Sache an Sich. Einige meinen dass man seine reine Arbeitskraft an sich nicht vermieten darf. Ist das korrekt? Also an sich ist es doch in meinen Augen rechtens wenn ich eine "Personaldienstleistungsfirma" gründen würde. Oder liege ich da falsch? Also im Klartext: Ich schreibe auf eine Rechnung "Arbeitskraft gestellt: 2 Stunden" (Mal vereinfacht dargestellt) und fertig. Mehr müsste doch gar nicht passieren. Oder gibt es da noch einen Haken?
Bezüglich Impressungspflicht.... Das betrifft mich doch nur wenn ich eine Internetseite habe, oder bin ich da falsch informiert? Genau so wie Urheberrecht. Verbraucherschutz und Gewährleistungsrecht muss man kennen ja, aber an sich würde ich ja nur meine Arbeitskraft vermieten. Da kann man ja schlecht was mit Gewährleistung anfechten :?
Nun aber zur Sache an Sich. Einige meinen dass man seine reine Arbeitskraft an sich nicht vermieten darf. Ist das korrekt?
Wäre mir nicht bekannt, dass sowas verboten wäre. Ein Nachhilfelehrer vertreibt ja auch nur seine Nachhilfe als Arbeitskraft.
Wenn man jedoch nur einen einzigen Auftraggeber hat die gesamte gewerbliche Tätigkeit gegenüber wirkt das schon eher wie eine Scheinselbständigkeit.
Bezüglich Impressungspflicht.... Das betrifft mich doch nur wenn ich eine Internetseite habe, oder bin ich da falsch informiert?
Ja. Es ist ja auch ein Mustertext. Heutzutage haben die meisten Gewerbe einen Onlineauftritt
Genau so wie Urheberrecht.
Nicht zwangsläufig. Auch für Werbeflyer musst du natürlich Urheberrechte beachten und darfst nicht einfach alles abdrucken, was dir als Motiv gefällt.
Verbraucherschutz und Gewährleistungsrecht muss man kennen ja, aber an sich würde ich ja nur meine Arbeitskraft vermieten. Da kann man ja schlecht was mit Gewährleistung anfechten
Natürlich kann ein Auftraggeber auch deine geleistete Arbeit als unzureichend anfechten. Wenn du z.B. anbietest 10 Hektar in einer Stunde ab zu ernten, aber dafür am Ende 3 Stunden brauchst und abrechnen willst, kann der Auftraggeber natürlich das anfechten, da du angegeben hast, das in einer Stunde zu leisten und nicht in 3 Stunden.
Natürlich kenne ich den Unterschied zwischen Einkommens- und Umsatzsteuer. Dass die Einkommenssteuer sowieso greift ist mir bewusst. Es geht mir drum dass die Umsatzsteuer ja aufgrund der Grenze der Kleinunternehmerschaft wegfallen WÜRDE.
Ich habe mich mit dem Thema schon länger beschäftigt, aber die Frage nur mal schnell rein getippert. Sorry, dass es nicht so klar rüber kam :) Und nein, ich bin kein Studierter Finanzbuchhalter oder irgendwie sowas.
Grundsätzlich geht es mir eher um die Rechtlichen Grundlagen :)