Kann Zeichen 314 das Parken verbieten?
Eine Dokumentation des BR hat mich mal wieder zu diesem Thema gebracht. Ab Minute 1:02 bzw. 9:40 geht es um einen Parkplatz, der folgendermaßen beschildert ist:
In dem Video ist man der Auffassung, dass dort ab 22 Uhr nicht mehr geparkt werden darf. Zumindest in Bezug auf die Beschilderung sehe ich das jedoch anders.
Variante A: Diese Kombination bedeutet meines Erachtens lediglich, dass zwischen 6 und 22 Uhr nur Pkw parken dürfen. Diese Lesart der Zusatzzeichen ist mir jedenfalls die geläufige und wird in meiner Gegend so praktiziert. Außerhalb des Zeitraums dürften entsprechend alle dort parken, sofern es keine anderen Einschränkungen gibt.
Variante B: Hier sieht es schon etwas anders aus. Das Zusatzzeichen bezieht sich eindeutig direkt auf Zeichen 314. Diese Kombination kann das Parken in der genannten Zeit explizit erlauben, meines Erachtens jedoch nicht außerhalb der Zeit verbieten. Wenn dort also auch ohne Schilder geparkt werden dürfte, hätte diese Kombination aus meiner Sicht keinerlei Wirkung.
In Anlage 3 lfd. Nr. 7 Nr. 2 a StVO heißt es zu Zeichen 314:
"Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer [...] beschränkt sein."
Durch das Zusatzzeichen in Variante B ist die explizite Parkerlaubnis durch Zeichen 314 also auf 6 bis 22 Uhr beschränkt. Das allein begründet jedoch meines Erachtens kein Parkverbot zwischen 22 und 6 Uhr, wie es in der Dokumentation dargestellt wird. Vielmehr müsste stattdessen so beschildert werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen:
Was denkt ihr darüber? Kann Zeichen 314 eurer Meinung nach das Parken zu bestimmten Zeiten gänzlich verbieten und falls ja, wie begründet ihr das?
1 Antwort
Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass diese Beschilderung kein Verbot außerhalb der Zeiten begründet. Aber: dieses "entsteht" automatisch, wenn es sich nicht um einen Park- oder Seitenstreifen und auch nicht den rechten Fahrbahnrand handelt (§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO). Auf einem x-beliebigen und nicht beschilderten Platz darf man nicht ohne Weiteres parken.
Zumindest im zweiten Fall sieht es mir ganz so aus, als handele es sich nicht um einen am Fahrbahnrand entlang verlaufenden Seitenstreifen (im ersten Fall könnte man das noch so sehen).
Dann (also wenn man zu dem Entschluss kommt, dass es kein Parkstreifen ist) darf man auch nur so parken, wie es auf den "Parken erlaubt"-Schildern angegeben ist.
Oder um es anders auszudrücken: Außerhalb der angegebenen Zeiten ist es kein Parkplatz und es darf nur geparkt werden, wenn anderweitig (nach § 12 StVO) erlaubt.
Anmerkungen:Variante B: Hier sieht es schon etwas anders aus. Das Zusatzzeichen bezieht sich eindeutig direkt auf Zeichen 314.
Was meinst du mit "direkt darauf beziehen"? Worauf denn sonst?
Bei 9:52 meine ich ein Haltverbotsschild zu erkennen, aber konnte nicht genau sehen, ob es für diesen Platz gilt. Das anfangs sichtbare Schild (Variante B) könnte man auch als für die Fahrbahn gültig betrachten (keine Ahnung, ob es am Winkel liegt, oder warum es so gut von dort sichtbar war).