Kann Zeichen 314 das Parken verbieten?

1 Antwort

Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass diese Beschilderung kein Verbot außerhalb der Zeiten begründet. Aber: dieses "entsteht" automatisch, wenn es sich nicht um einen Park- oder Seitenstreifen und auch nicht den rechten Fahrbahnrand handelt (§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO). Auf einem x-beliebigen und nicht beschilderten Platz darf man nicht ohne Weiteres parken.

Zumindest im zweiten Fall sieht es mir ganz so aus, als handele es sich nicht um einen am Fahrbahnrand entlang verlaufenden Seitenstreifen (im ersten Fall könnte man das noch so sehen).

Dann (also wenn man zu dem Entschluss kommt, dass es kein Parkstreifen ist) darf man auch nur so parken, wie es auf den "Parken erlaubt"-Schildern angegeben ist.

Oder um es anders auszudrücken: Außerhalb der angegebenen Zeiten ist es kein Parkplatz und es darf nur geparkt werden, wenn anderweitig (nach § 12 StVO) erlaubt.

Anmerkungen:
Variante B: Hier sieht es schon etwas anders aus. Das Zusatzzeichen bezieht sich eindeutig direkt auf Zeichen 314.

Was meinst du mit "direkt darauf beziehen"? Worauf denn sonst?

Bei 9:52 meine ich ein Haltverbotsschild zu erkennen, aber konnte nicht genau sehen, ob es für diesen Platz gilt. Das anfangs sichtbare Schild (Variante B) könnte man auch als für die Fahrbahn gültig betrachten (keine Ahnung, ob es am Winkel liegt, oder warum es so gut von dort sichtbar war).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO