Kann bei sowas der Junge in irgendeine weise belangt werden?
Folgendes Szenario:
Ein Mädchen mit einer Historie von Suizidversuchen und Schweren Depressionen hat sich seit monaten einen Jungen verliebt und als sie ihm das schreibt antwortet er mit "bah geh sterben" und sie nimmt sich daraufhin tatsächlich das leben.
Kann bei sowas der Junge in irgendeine weise belangt werden ?
9 Antworten
Anstieftung ist nur strafbar,wenn die Tat zu der man angestiftet wurde selbst Strafbar ist. Suizid ist logischerweise nicht Strafbar. Also kann man den Jungen zumindest rechtlich nicht belangen aus meiner Sicht.
Moralisch sieht das natürlich ganz anders aus.
Es müssen Indizien und Beweise vorliegen, wenn er sie tatsächlich aufgefordert hätte das sie wirklich Sterben soll. Aber ohne wahre Indizien und Beweise kann er nicht belangt Werden. Da kann weder Staatsanwaltschaft oder die Polizei nichts dagegen tun. Es ist einfach dann eine tragische Tragödie.
Grundsätzlich nicht, wenn ihm ihre Vorgeschichte nicht bekannt ist.
Dann wird sicher auch geprüft, wie es ausgedrückt wurde. Und er kann dann den Verlauf zeigen und nachweisen dass er es im Zusammenhang mit dem Chat gesagt hat. Dass er sozusagen an einer Beziehung eben nicht interessiert war.
Man kennt so einen Ausdruck heute schon im Jugendslang, wie er gebraucht wird. Auch das kann er hervorbringen.
Suizid aus Liebeskummer ist zwar heftig, aber ich glaube nicht dass man den Jungen belangen kann, in so einem Fall.
Erinnert mich an den Siriusfall (obwohls eigentlich was ganz anderes ist)..
Nein.