Bussgeld bei Höchstgeschwindigkeit vs. Mindestgeschwindigkeit.
Auf einer Bundesstraße wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit 100 km/h angegeben.
Nun hab ich es aber nicht eilig, will vielleicht auch Sprit sparen, und ich fahre daher gemütlich mit nur 80 km/h. Andere Fahrer haben es aber eilig und sehen sich daher genötigt mich zu überholen. Dabei steigt natürlich die Unfallgefahr -mindestens parallel- mit der Höhe der Risikobereitschaft des Überholenden. Oft wird behauptet, dass die 100 km/h gefahren werden müssen, wenn gemäß § 3 StVO nichts dagegen spricht (Gefahrenvermeidung).
Gibt es eine exakt definierte Geschwindigkeit, die ich zwingend einhalten muss, wenn Tempo 100 km/h erlaubt sind und die Bedingungen dafür optimal sind?
5 Antworten
Du musst nicht zwingend 100 km / h fahren, auch wenn da ein 100 km / h Schild steht. Du musst Dich zum einen den Witterungsverhältnissen anpassen. Wenn z.B. Nebel ist, fährst Du langsamer. Hat es geregnet und die Straße glänzt odeer regnet es immer noch, fährst Du langsamer. Wenn da Eisplatten liegen, fährst Du langsamer, wenn da Laub liegt, fährst Du langsamer usw...
Du solltest Dich dem Verkehrsfluss schon anpassen und "mitschwimmen" aber das musst Du nicht zwingend tun. Versuche ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Auto zu halten, dann passt alles.
Du darfst aber nicht schneller als maximal 100 km / h fahren, das ist die Höchstgeschwindigkeit! Fährst Du schneller, kannst Du geblitzt werden und musst teuer dafür bezahlen.
Du musst nicht das Maximum fahren. Darfst aber andere auch nicht unnötig behindern.
Ich fahre bei erlaibten 100 auch nicht immer 100. Insbesondere nicht kurz vor Ortseingansschildern. Aber auf gerader Strecke bei guten Bedingungen schon mindestens 90-95. Auf unbekannten kurvigen Strecken aber auch manchmal nur 80, was eben geht und vertretbar ist.
Auf geraden Strecken kann man überholen, wer unbedingt 120 fahren will.
Man darf nicht ohne Grund langsamer fahren oder den Verkehr aufhalten. Sprit sparen oder nicht eilig haben ist kein Grund.
Widrige Verkehrsverhältnisse wie Nebel oder Laub auf der Fahrbahn oder Glatteis wäre z.B ein Grund um langsamer zu fahren.
Eine definierte Grenze die man nicht unterschreiten darf gibt es meines Wissens in der STVO nicht. Wenn es die Straßenverhältnisse zulassen, darfst du den Verkehr nicht behindern. Natürlich darfst du auch 60 fahren wenn 100 angegeben ist und du alleine auf der Straße unterwegs bist.
Nein, es ist keine Pflicht, 100 zu fahren- Siehe LKW''s-- 100 ist der Maximal- Wert
Nein, nicht AUSGENOMMEN.Es ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, die jederzeit UNTERSCHRITTEN werden kann.
Ich dachte,, das zu wissen, wäre beim FS hängen geblieben.
Gibt es für dich einen Grund, das anzunehmen? Dass meine Antwort beleidigend ist, zeigt wohl nur, daß du vermutlich nicht richtig gelesen hast.
Wenn du in Watte gebettet sein möchtest,,solltest du das in deiner Frage vermerken.
Deine Frage WURDE beantwortet.
Und DARÜBER diskutiere ich nicht mehr.
Du darfst nicht ohne Grund langsam fahren. Den Verkehrsfluss darfst du nicht aufhalten durch deine Fahrweise. Sprit sparen oder es nicht eilig haben ist kein Grund.
Glatteis oder Nebel wäre jetzt z.B ein Grund um langsamer zu fahren.
danke, das ist klar, LKWs, Busse, Gespanne, landwirtschftl. Gefährte sind vom Höchsttempo 100 km/h natürlich ausgenommen.