Altersunterschied bei der Freundin
Ich bin 14 und mein Crush ist 12 ist.
Ist da der Alersunterschied zu groß.
5 Antworten
Mit 12 Jahren ist man ein Kind, das gerade mit der Pubertät kämpfen muss und noch längst nicht so weit ist, wie Du. Lass sie einfach ihre Kindheit leben und suche Dir eine gleichalterige Freundin.
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Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter 14 Jahren strafbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Geschlechtspartner oder die Geschlechtspartnerin selbst noch nicht 14 Jahre alt ist, weil er oder sie nach dem Strafgesetzbuch noch nicht strafmündig ist.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass Personen unter 14 Jahren vor dem Gesetz „schuldunfähig“ sind und niemals angeklagt und bestraft werden. Ab 14 Jahren aber durchaus.
Warum denkt ihr alle das er es aus Sex mit diesen Cruch hat . Geht doch mal von den vielen aus die nicht mal in diesen Alter das machen wollen . Sondern nur so eine Beziehung haben wollen auch ohne Sex .
In ein paar Jahren interessiert dieser geringe Altersunterschied niemanden mehr.
Wenn ihr in Deutschland lebt, könntet ihr zwar eine Beziehung haben, allerdings Sex erst, wenn sie 14 ist.
In Österreich sähe etwas anders aus.
Danke , du hast mir die Worte teilweise aus dem Mund genommen. Und Sex ist in dem Alter fast auf null . Die meisten wünschen sich sowas aber bekommen das nicht. Und es wird viel zu viel darüber geredet von den Außenstehenden , was auch fast nie passiert.
Der Altersunterschied ist nicht zu groß. Da die meisten Händchen halten oder auch mal ein Kuss oder auch mal Knutschen . 😚
Ich finde in dem Alter ja
Ja, sie ist viel zu jung.
Warum nicht , nur weil sie 12 ist . In diesen Alter wird kein Sex gemacht . Sie Knutschen oder halten Händchen, oder gehen gemeinsam irgendwo hin.
Schon Nietzsche sagte: Halbwissen ist siegreicher als das Ganzwissen, es kennt die Dinge einfacher als sie sind, und macht daher seine Meinung fasslicher und überzeugender. Sexuelle Handlungen sind mit Kindern eben nicht grundsätzlich strafbar, denn der Gesetzgeber etablierte 2021 zu Recht die Möglichkeit des Absehens von der Strafe (§ 176 StGB Abs. 2 i. V. m. § 153 StPO), „wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist“.
Dazu kommt, dass auch sonst allein nur wegen der Alterskonstellation kein begründeter Einwand besteht: die Lebenswirklichkeit dürfte gleich sein, sowohl mit 12 und mit 14 geht man auf eine weiterführende Schule und ist an ähnlichen Themen interessiert und mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Auch sonst ist zahlreich belegt worden, dass Jungen im Vergleich zu Mädchen verzögert reif sind, sowohl körperlich als auch geistig. Einzelbeispiele und persönliche Erfahrungen allein („ich war mit 12 noch nicht so weit“ etc. etc.) kann man selbstverständlich nicht beweisführend heranziehen. Also muss klar sein: Wenn eine Gesellschaft die kollektive Haltung annimmt, die grundsätzlich eine Paarbeziehung zwischen einem 12-jährigen und einem 14-jährigen Menschen ablehnt, ist das schädlich, weil sie junge Menschen an ihrer persönlichen Entfaltung hindern und dem einen willkürlich eine Objektrolle zuweist, der er nicht gerecht werden kann. Deswegen finde ich, dass derjenige, der das gefragt hat, ermutigt werden sollte, dieser auf mögliche tatsächlichen Grenzen (wenn jemand etwas nicht möchte etc.) hingewiesen werden, aber auf gar keinen Fall vorverurteilt werden sollte.