Was steht in einem erweitertes Führungszeugnis drin?
Hallo an alle....2012 wurde mir mein Führerschein abgenommen wegen fahren unter Drogen Einfluss (Cannabis)...im moment absolviere ich ein Praktikum in einer Kita und muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen,steht es drin das mein Führerschein abgenommen wurde?
Vielen Dank für antworten im voraus 😁
2 Antworten
Löschung der Einträge im Führungszeugnis
Die Regelungen über das Führungszeugnis finden sich im Bundeszentralregistergesetz. In Bezug auf die Frage der Löschung muss man hier aufpassen, da das Bundeszentralregister 2 x Regelungen für die Löschung trifft. Einmal in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Die erste Regelung betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Die Regelung des § 46 BZRG – also die längere Frist – betrifft die Löschung aus dem Bundeszentralregister, also nicht nur aus dem Führungszeugnis.
§ 34 BZRG – die Fristen für die Löschung
Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:
Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
Jugendstrafe bis zum einem Jahr
Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:
bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:
Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
Eben habe ich mir verkniffen zu schreiben: Lesen und nachdenken mußt du schon selbst.
Aus dem Text geht hervor, daß, wenn es drin gestanden haben sollte, es nach 3 Jahren gelöscht wurde.
Es kommt jedoch vor, daß einfach vergessen wurde, einen Eintrag zu löschen. In dem Fall muß man darauf hinweisen, und man bekommt ein korrektes Führungszeugnis.
Vielen Dank für die Antwort....aber gilt das auch für das ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS?
Ja steht es alles eingetragen
Habe auch eines gebraucht für Anmeldung zur Ausbildung von mir
Daß erweiterte ist ja das besondere
Leider hilft mir die Antwort nicht...steht es im erweitertes Führungszeugnis drin das mein Führerschein entzogen wurde?