Was kommt auf mich zu?

3 Antworten

Nichts. Die hätten vor Ort eine Abfrage machen müssen um dann festzustellen, dass du bewusst dein Geburtsdatum falsch angegeben hast. Das wäre dann ein Verstoß gegen §111 OWiG und würde ein Bußgeld nach sich ziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Klopfer sollte doch schon ab 16 klargehen, nicht? Und selbst wenn, im worst Case, an das ich nicht glaube, petzen sie ist vielleicht deinen Eltern, die dann vermutlich einmal mit den Schultern zucken.

Vermutlich nichts außer eine lustige Erinnerung, ... . ;-)