Positiver Drogentest als Asylbewerber?
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ein sehr guter Freund von mir lebt mit Asyl in Deutschland . Nun wurde er heute von der Polizei beim Autofahren angehalten (allgemeine Verkehrskontrolle) und es wurde ein Drogentest durchgeführt. Zuerst Urin, dann kam extra ein Arzt zum Bluttest, da der Urintest positiv war und der Bluttest fiel dann auch positiv aus. Sowiet ich weiß ging es dabei "nur" um Cannabis. Wenn man Cannabis konsumiert ist der Bluttest positiv, wenn man in den letzten drei Tagen geraucht hat. Er sagte der Polizei, dass er vor dem fahren nichts geraucht hat aber am Vortag. Soweit ich weiß spielt es keine wichtige Rolle da nicht festgestellt werden kann ob das stimmt. Somit wird er vermutlich bald einen Monat fahrverbot und eine Geldstrafe bekommen. Das ist ja nicht das Problem, sondern eben, dass jetzt die Sorge besteht, dass es Probleme mit seinem Asyl geben wird. (Ich kenne mich da allgemein nicht so gut aus, was ich weiß, ist, dass er alle paar Monate zur Ausländerbehörde muss um seine Arbeitserlaubnis zu verlängern)
Weiß einer von euch, wie es darum jetzt steht? Bisher gab es keine anderen Polizeilichen Einträge.
Ich hoffe jemand kann mir helfen und mich und somit ihn etwas beruhigen!
2 Antworten
Wenn er bei der Kontrolle nicht komplett lost war und einen nüchternen Eindruck gemacht hatte, wird die Polizei da keine große Nummer starten vermute ich. Das ist bestimmt nicht das erste Mal für die, dass jemand vor Tagen geraucht hat und zum Zeitpunkt der Kontrolle aber komplett sauber war.
Aber da fragt man sich, wenn man ein Asylverfahren am laufen hat wieso versucht man nicht in der Zeit einfach nicht negativ aufzufallen? Ist in dem Fall halt eigene Dummheit gewesen, da jeder der das raucht wissen sollte, dass das noch lange im Urin nachweisbar ist.
Da er keinen Unfall verursacht hat oder nachweislich nicht fahrtauglich war, wird er seinen Fuehrerschein mal kurzzeitig abgeben muessen und die Geldstrafe erhalten. Sollte er noch in der Probezeit sein, dann ggf. MPU.
Solange er darueber hinaus in Deutschland noch nicht wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, wird das Asylverfahren auch nicht zu seinem Nachteil unterbrochen oder gar abgebrochen.
Ob man es gut findet oder nicht: in Deutschland kann sich ein Asylant schon ziemlich ordentlich auf kriminellen Abwegen befinden, bevor er das Land verlassen muss.