Neues Gesetz rauchen ab 20 gut oder schlecht?

6 Antworten

Voelliger Unsinn und absolut nicht schluessig. So willst du beispielsweise in § 1 Abs. 1 Personen unter 20 den Verkauf, den Erwerb und den Konsum untersagen und in § 3 Abs. 1 auch unter Strafe stellen , nicht aber auch Personen ueber 20 den Verkauf an Personen unter 20.

Dann gibst du in § 3 einen festen Betrag als Mindestbetrag fuer eine Geldstrafe an. Das funktioniert aber nicht, weil Geldstrafen immer in Tagessaetzen und somit einkommensabhaengig festzulegen sind.

Dann willst du wiederholte Verstoesse mit einem Entzug der Verkaufslizenz fuer Tabakprodukte ahnden. Eine solche Lizenz gibt es aber gar nicht und sieht dein "Gesetzentwurf" auch ueberhaupt nicht vor.

Alles ziemlich ungar und nicht durchdacht.

Vielleicht sinnvoll. Aber undurchführbar, denn es widerspricht dann der Volljährigkeit mit 18. Und schon jetzt findet sich fast imner eine möglichkeit, das zu ungehen. Bin übrigens exraucher, und ärgere mich, geraucht zu haben. Nicht rückgängig zu machen.

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