Bier kaufen?

4 Antworten

Es gibt keine Abstufung nach Prozenten.

Das Jugendschutzgesetz erlaubt Alkohol ab 16, mit Ausnahme von Branntwein der ab 18 ist. Man darf dir mit 16 also alle Sorten Bier, Wein und Sekt verkaufen, egal wie viele Prozent die haben. Es darf nur kein Branntwein (Schnaps, Vodka, Korn, Whisky usw.) enthalten sein.

https://www.juraforum.de/gesetze/juschg/9-alkoholische-getraenke


xXAlpaChinoXx  21.05.2024, 18:04

Das ist Blödsinn, denn es gibt Bier mit über 40%, das darf an Jugendliche nicht verkauft werden.

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xXAlpaChinoXx  21.05.2024, 18:08
@LottoOtto99

Hab ich.Du kannst wohl nicht lesen, da steht doch Produkte mit einer nicht geringfügigen Menge dürfen nicht an Jugendliche abgegeben werden.Deshslb braucht die geringfügige Menge ja eine Definition, sonst hätte der Zusatz keinen Sinn.

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LottoOtto99  21.05.2024, 18:09
@xXAlpaChinoXx

Nein. Da steht genau das Gegenteil drin, vor allem finden sich dort keine Prozentangaben die du unten behauptest.

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xXAlpaChinoXx  21.05.2024, 18:11
@LottoOtto99

Natürlich steht das nicht die Prozentabgabe, das steht Produkte mit einer nicht geringfügigen Menge dürfen nicht abgegeben werden.Und die Grenze dafür sind diese 15%, das muss ja definiert werden.

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DerCaveman  22.05.2024, 01:54
@xXAlpaChinoXx
da steht doch Produkte mit einer nicht geringfügigen Menge dürfen nicht an Jugendliche abgegeben werden.

Da steht: "andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten ...".

"Nicht geringfuegige Menge" bezieht sich auf "andere alkoholische Getraenke", nicht auf deren Alkoholgehalt.

"Andere alkoholische Getraenke" sind alle alkoholischen Getraenke, die nicht vom davor stehenden Teilsatz erfasst sind. Bier steht aber davor und ist somit erlaubt. Von einem Hoechstgehalt an Alkohol steht da hingegen nirgends etwas.

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Du darfst jede Form von Getränken kaufen, die ausschließlich durch natürliche Gärung ihren Alkoholgehalt bekamen.

Sobald irgendwie fremd, oder durch anschließende Aufkonzentrierungsprozesse noch höhere Alkoholgehalte im Getränk erzielt wurden, gilt das ganze nicht mehr als natürliches Bier oder natürlicher Wein.

Sachen wie "Sherry" oder "Desperados" wären damit spirituosenhaltige Mischerzeugnisse, die dementsprechend unabhängig ihrer Alkoholanteile in Volumenprozent erst ab 18 erworben werden dürften.

Alkoholische Getränke unter 15 Vol. % dürfen ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Für starke Getränke wie Spirituosen sowie für alkoholische Süßgetränke gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.


LottoOtto99  21.05.2024, 18:01

Blödsinn. Wieso antwortet man auf Rechtsfragen mit selbst ausgedachtem Quatsch!?

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LottoOtto99  21.05.2024, 18:03
@xXAlpaChinoXx

Nein, ist es nicht. In welchem Gesetz soll das stehen? Im Jugendschutzgesetz gibt es keine solche Regelung. Das ist komplett selbst ausgedachter Bullshit.

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xXAlpaChinoXx  21.05.2024, 18:07
@LottoOtto99

Ist es nicht.

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

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LottoOtto99  21.05.2024, 18:07
@xXAlpaChinoXx

Da steht doch genau das Gegenteil, nämlich dass Bier und Wein abgegeben werden dürfen, lol. Außerdem finden sich da eben keine Prozentangaben.

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aalbtraum, UserMod Light   21.05.2024, 21:11
@xXAlpaChinoXx

Also ich lese das so:

andere alkoholische Getränke
oder
Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten

🤔

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Darfst du beides. Bier mit 10% schmeckt aber echt ekelhaft.