Alkohol in Selbstbedienungsladen - erlaubt?

4 Antworten

Alkoholhaltiger Most zaehlt wohl unter "weinaehnliche Getraenke". Die darf der Bauer nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 verkaufen. Wie er das sicherstellt, ist sein Problem. Verkauft er an Kinder oder Jugendliche unter 16, macht er sich damit strafbar (ausser bei Jugendlichen unter 16 - nicht aber auch bei Kindern unter 14 - wenn sie sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person befinden).

Der Besitzer ist verpflichtet aufzupassen dass kein Minderjaehriger an Alkohol kommt demnach ja er macht sich strafbar


Ich weiß z.B. das die Selbstbedienungsläden wie Tante M oder ähnlich , keinen Alkohol oder Tabakwaren verkaufen dürfen. Wenn keine Person ständig im Laden anwesend ist. Wegen Jugendschutzgesetz. Da nützt auch eine Videoüberwachung nichts. Die ist nur wegen Diebstahl.

Bist du sicher, dass es alkoholhaltiger Most ist?


TexasCowboy1865 
Fragesteller
 30.01.2022, 09:07

Oben steht "7,1" Prozent Alc.

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Stellwerk  30.01.2022, 09:11
@TexasCowboy1865

Wäre dann nicht erlaubt. Der Bauer muss dafür sorgen, daß der Alkohol Jugendlichen nicht zugänglich ist.

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