Nach FSJ Berufsschulpflicht abgeschlossen?
Ich habe meine Vollzeitschulpflicht erfüllt und würde gerne wissen, ob meine Berufsschulpflicht nach einem FSJ abgeschlossen ist. Ich habe mir das BayEUG durchgelesen, verstehe aber die Formulierung nicht ganz, bedeutet "befreit" dass die Berufsschulpflicht während meines FSJ nur ruht oder dann komplett abgeschlossen ist? Hier der Auszug aus Art. 39: Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer in den Vorbereitungsdienst nach Art. 26 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Art. 35 Abs. 2 LlbG oder §§ 11, 12 der Bundeslaufbahnverordnung oder einen entsprechenden Vorbereitungsdienst nach dem Laufbahnrecht eines anderen Dienstherrn eingestellt wurde, der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Bayerischen Bereitschaftspolizei angehört, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableistet,