Wenn sich ein Mann entschliesst, eine Prostituierte zu heiraten, muss er dann immer noch dem Zuhälter eine hohe Ablösesumme zahlen?

2 Antworten

Dazu wäre Voraussetzung, dass die Prostituierte erst einmal einen Zuhälter HAT!

Zuhälterei ist zurecht eine Straftat und Du solltest nicht davon ausgehen, dass jede Prostituierte einen Zuhälter hat - im Gegenteil!

Die überwältigende Mehrheit der Frauen arbeiten freiwillig und selbstbestimmt in die eigene Tasche - und verdienen dabei meist sehr gut. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass die eine oder andere sich in einen Typen verliebt hat, der sie lediglich ausnutzt und von Anfang an darauf aus war ihr soviel Geld wie möglich abzunehmen.

Meist beginnt ein solches Verhältnis damit, dass der Lover ja "aus einem schief gegangenen Geschäft" Schulden hat und sie erst heiraten können, wenn er diese zurückgezahlt hat. Da ist "natürlich" die einzige Möglichkeit, dass sie dafür "für kurze Zeit" bei einem befreundeten Club "als Tänzerin" arbeitet usw. Da das so für die "gemeinsame Zukunft" erwirtschaftete Geld "natürlich aus steuerlichen Gründen" auf SEINEN Namen angelegt wird, ebenso wie die Autos und Wohnungen auf ihn angemeldet werden, geht sie leer aus, wenn er sie fallen lässt und die Nächste Geldquelle aufreisst... . Diese Loverboy-Masche kommt leider immer wieder vor, ist aber genauso schwer auszurotten, wie die "Gold Digger", wo eine 20-jährigen den 80-jährigen Milliardär heiratet - nur aus "Liebe" natürlich...

Diese Frauen wissen oft selbst nicht, dass sie eigentlich einen Zuhälter haben, da sie den Typen ja "lieben" (und "er sie selbstverständlich ebenso..."). Da kommt dann erst das böse erwachen, wenn sie sich trennen wollen... .

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich nicht. Ich kenne mich zwar nicht aus, wie das so in der "Praxis" funktioniert, aber für den Zuhälter gibt es keine rechtliche Grundlage dafür. Ob er dich deswegen eventuell zusammenschlägt oder so, wer weiß... Ich empfehle dir auch noch, diesen § zu lesen: § 181a StGB Zuhälterei.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf

Williibaldka 
Fragesteller
 27.07.2019, 03:08

Du kennst Dich wirklich nicht die Bohne aus. Rechtliche Grundlagen interessieren Zuhälter einen Sch**dreck! Das ist eine Parralelwelt. Früher war es so dass den Ehemann in Spe das richtig Geld gekostet hat

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Johnzon  27.07.2019, 14:51
@Williibaldka

Und weiter ? dann soll er eben zahlen, der "Ehemann" . zahlen oder abhauen.

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