Sie möchte von mir entjungfert werden, was tun??
Also es ist folgendermaßen: Sie ist 13 und ich sag mal, sehr früh reif. Sie hatte in der Vergangenheit schon oft mit älteren verkehrt aber nie so das beide im Bett gelandet sind. Ich bin 16 und ich habe sie echt gern als Freundin. Etwa vor 2 Wochen meinte sie etwas von Sex mit mir. Ich war erst sehr verblüfft, aber finde sie doch schon sehr Attraktiv. Jetzt meine Frage, soll ich oder lieber nicht?
21 Stimmen
6 Antworten
Das kommt darauf an:
In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!
Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt das Mädel als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist - auch mit einem 80-jährigen.
In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...
Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis sie mindestens 14 ist. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an "mehr" herantasten...
Seid (später mal) nett aufeinander!
R. Fahren
Sie ist 13.
Laut dem Gesetz ist sie noch ein Kind, das heißt du würdest dich strafbar machen. Wärst am besten bis sie 14 ist.
Zumal du dich damit strafbar machst.
Wartet einfach bis sie 14 ist, dann könnt ihr einvernehmlichen Sex haben. Jetzt noch nicht, da sie vor dem Gesetz noch als Kind zählt. Und es ist auch wichtig, dass solche Grenzen gezogen werden.
Nein, einfacher Grund, du dann ein Verbrechen begehst.
Ab dem 14. Lebensjahr ist es legal, aber lernen Sie sich erst einmal kennen und warten Sie bis 16
Du würdest dich da halt strafbar machen. Klar - Wo kein Kläger, kein Richter, aber moralisch gesehen ist es halt falsch