Sexuelle Nötigung?

3 Antworten

Hallo Mmmmmmmmm883,

wer an einem "Glory Hole" eine Dienstleistung anbietet, begeht damit nicht notwendigerweise eine sexuelle Nötigung. Das hängt auch nicht von einer Körperlichkeit oder einer sexuellen Identifikation ab. Auch ist niemand gezwungen, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Was anderes wäre es, wenn die Person mit dem "Glory Hole" tatsächlich eine Nötigung beabsichtigt. Das müsste ihr aber nachweisbar sein. Ist es das nicht, würde das Strafverfahren bei einer Anzeige eingestellt werden. Ggf. hätte die anzeigende Person noch ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung anhängig.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

Wenn du in Zukunft fragen schreibst, kannst du die bitte weniger kompliziert formulieren?

Wenn man zu einem "glory hole" geht, muss man damit rechnen, dass es nicht ganz so glory ist. Und ob ich jetzt in der Vagina einer Frau war oder den Penis von einem Mann gelutscht habe, müsste ich eigentlich merken.

Stand iwo ausdrücklich dasne frau den service anbietet wenn net kann man auch net von ausgehn