Geschlechtsverkehr mit Stiefbruder/Schwester?
Was haltet ihr zu diesem Thema
10 Antworten
Das ist nur eine Porno-Fantasie! Das gehört nicht ins echte Leben und ist je nach Konstellation auch strafbar
Das kann eine Beziehung sein ohne rechtliche Folgen. Es gibt kein Gesetz was diese Beziehung verbieten würde, noch einen Straftatsbestand darinn sieht.
Das Gesetz § 173 StGB hat zum Ziel, sowohl individuelle Opfer zu schützen als auch gesellschaftliche und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
Der § sagt folgendes aus:
§ 173 StGB: Dieser Paragraph stellt den sexuellen Verkehr zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sowie zwischen Geschwistern unter Strafe. Der Gesetzestext besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen solchen Personen, die miteinander verwandt sind, strafbar sind und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.
Die gerade Linie ist: Vater, Mutter, Tochter und Sohn, die dürfen unter einander keinen Geschlechtsverkehr haben. Geschwister sind immer leiblich von den gleichen Eltern, sonst sind es keine.
Stiefmutter und Stiefsohn oder Stiefvater und Stieftochter oder Stieftochter und Stiefsohn dürfen Geschlechtsverkehr und sexuelle Handlungen haben, ohne Strafen.
Auch gibt es keine Regel und Einwende bei Tante, Onkel, Cousin, Cousine.
Ja und nur der Beischlaf ist in den fällen strafbar das heißt die beiden Personen müssen unterschiedliche Geschlechter haben.
Sollte es nur in Pornos geben
Rechtlich spricht nichts dagegen, nur der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern ist verboten. Alle anderen sexuellen Handlungen zwischen Bruder und Schwester sind rechtlich erlaubt.
Moralisten werden es ablehnen.
Sollte man nicht machen , da man ja trotzdem irgendwie verwandt ist