geschützter Sex mit Schwester?

Lukas00O  27.04.2025, 15:58

Wie alt seid ihr?

marcimarc692 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 16:07

ich 31 sie 34

10 Antworten

Wenn ihr es wirklich wolltet, in eurem Alter, würdet ihr es hier nicht breittreten! Und ich möchte gar nicht wissen, wie oft das passiert! Der ganze Sinngehalt um Verbote des Inzeszs beruht auf jahrzehntausende altem Wissen um Erbkrankheiten. Wenn ihr also die Griffel nicht voneinander lassen könnt, oder wollt, dann lasst euch entweder sehr gründlich auf Gendefekte untersuchen, oder beide sterilisieren! Ihr könnt auch mal googeln, Wiki "Inzucht beim Menschen". Ob es das Wert ist?


Knochi1972  27.04.2025, 19:39
Der ganze Sinngehalt um Verbote des Inzeszs beruht auf jahrzehntausende altem Wissen um Erbkrankheiten. 

Nein, es beruht auf überholte oder vielleicht noch aktuelle Moralvorstellungen.

Vaginalverkehr unter Geschwistern ist laut Gesetz leider verboten. Aber abgesehen davon sind alle anderen sexuellen Handlungen erlaubt.

Also bei Oralverkehr oder auch handjob pipapo wär ich mir gar nicht so sicher, ob das verboten ist… aber vaginaler Verkehr DEFINITIV auch verhütet, denn keine Verhütung ist 100%

ich mein... wo kein Kläger da kein Richter... :)

Laut Gesetz ist aber eh nur vaginaler Geschlechtsverkehr verboten:

StGB §173

Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Defintion Beischlaf:

Beischlaf bezeichnet im juristischen Sinne den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen, bei dem der Penis des Mannes in die Scheide der Frau eindringt.

also auch geschützt wäre vaginal theoretisch verboten

Nein, das ist leider verboten.

Schwängern darfst du sie, aber nicht in Form des klassischen Geschlechtsverkehrs, ob mit oder ohne Schutz. So seltsam es klingt, aber so lautet das Gesetz.

Alle anderen sexuellen Handlungen sind erlaubt.