Dürfen sich nicht erwachsene Paare mit der Zunge küssen?

2 Antworten

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Wenn beide unter 14 sind, ja. Ist einer 14 oder älter, der andere aber unter 14, kann es theoretisch problematisch werden. Das ist abhängig davon, wie weit die beiden Personen alterstechnisch auseinanderliegen.

cas65  13.12.2023, 10:45

Nein, Zungenküsse sind in keiner Konstellation "problematisch".

Das Schutzalter bezieht sich auf SEX.

Du kennst den Unterschied zwischen Küssen und Geschlechtsverkehr schon, oder? ^^

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Lmorg  19.12.2023, 07:33
@cas65
Das Schutzalter bezieht sich auf SEX.

Lasse mich gern belehren. Also wo steht genau, dass es rein um Sex geht und nicht um sexuelle Handlugen?

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cas65  19.12.2023, 08:27
@Lmorg

Da scheiden sich die Geister. Da 10-jährige jedoch ohnehin nicht strafmündig sind, sollte das in diesem Beispiel irrelevant sein. Zumal hier wohl kaum das "Ausnutzen" des minderjähringen Partners für sexuelle Zwecke zutrifft. Allein schon, weil unklar wäre, wer von den beiden dann wen ausnutzt.

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Lmorg  19.12.2023, 16:39
@cas65
Das Schutzalter bezieht sich auf SEX.

Nun, soweit ich das lese, bezieht sich das Schutzalter aber auf sexuelle Handlungen und nicht auf Sex im Sinne des Geschlechtsverkehrs. Ein Zungenkuss ist ebenfalls eine sexuelle Handlung.

"Als Schutzalter wird das Alter bezeichnet, ab dem eine Person juristisch als einwilligungsfähig für sexuelle Handlungen angesehen wird. (...)"

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

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"In Deutschland sind alle sexuellen Handlungen an, vor oder mit Kindern unter 14 Jahren verboten. Dies nennt man Schutzaltersgrenze. Denn bis zu seinem 14. Geburtstag zählt man im Strafrecht gemäß § 176 StGB noch als Kind.

Was sind sexuelle Handlungen?

Mit sexuellen Handlungen ist nicht nur Geschlechtsverkehr gemeint, sondern auch Petting, Oralsex und Analverkehr. Genauso ist es verboten, sexuelle Handlungen vor einem Kind vorzunehmen oder es dazu zu bringen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Jede sexuelle Handlung, an der ein Kind (also jemand unter 14) irgendwie beteiligt ist, ist immer und ausnahmslos eine Straftat. Außer beide Sexualpartner sind unter 14 Jahre alt, dann sind Kinder nämlich noch nicht strafmündig. Die Schutzaltersgrenze gilt dann nicht.

Auch das Zusenden oder sonstige Zugänglichmachen von pornografischen Schriften, also Texte, Bilder oder Videos an Kinder sowie sehr sexualisierte Chats können strafrechtlich relevant sein. Auf jeden Fall sofern diese sexuelle Handlungen zum Gegenstand haben.

(...)"

https://www.sexualstrafrecht.hamburg/schutzaltersgrenze-alter-sex/

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""Sexuelle Handlung" - was ist das?

Innerhalb der Sexualdelikte spielt der Begriff der "sexuellen Handlung" eine zentrale Rolle, da er in nahezu jeder Vorschrift aus diesem Deliktsbereich enthalten ist. Egal, ob es um sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Schutzbefohlenen, Gefangenen, Widerstandsunfähigen oder den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung geht. Alle Tatbestände haben ein gemeinsames Merkmal: erforderlich ist eine sexuellen Handlung des Täters am Opfer.

(...)

Ein Zungenkuss hat immer eine Beziehung zum geschlechtlichen und ist somit eine - strafbare - sexuelle Handung; das gilt natürlich insbesondere bei Kindern deswegen, schon weil diese nicht rechtswirksam in sexuelle Handlungen mit anderen Personen einwilligen können. Bei ungewollten Küssen ohne Zunge auf nicht erogene Zonen des anderen kommt es auf die Unstände des Einzelfalles an.

(...)"

https://ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/sexualdelikte/sexuelle-handlung-was-ist-das/

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Wenn beide gleich alt sind, natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung