Darf man draußen im Freien sein Geschäft machen allso pinkeln oder groß?

5 Antworten

Erregung öffentlichen Ärgernis, Veranstaltungen fremden Eigentums ... aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Was nützt es, wenn du weit und breit kein Tö hast, aber der Tropfen fließt oder der teddy winkt? :p ab in den nächsten Busch!

Übrigens habe ich aus diesem Grund eig immer zwei Taschentücher dabei. Ist das nicht der Fall, möglichst sauberes, grünes blattwerk suchen.


Kevinum  16.07.2024, 17:47
der teddy winkt

😂

"Draußen" ist ein relativer Begriff.

Erregung öffentlichen Ärgernisses (Straftat) liegt dann vor, wenn jemand Dein Geschlechtsteil sehen kann.

Eine Belästigung der Allgemeinheit (Ordnungswidrigkeit) liegt dann vor, wenn Deine Hinterlassenschaft üblen Geruch herbeiführen kann. Und das kann sie auf jeden Fall dann, wenn eine weitere Person an die gleich Stelle pinkelt oder sich der Urin zersetzt. Gemeinden beugen hier vor und untersagen grundsätzlich "das Aufbringen brennbarer, Ölhaltiger, ätzender, säurehaltiger oder überliechender Flüssigkeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen". Wenn jemand reintreten kann, erhöht sich das Bußgeld entsprechend.

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Aber auch im Wald oder in einer Grünanlage können erhöhte Urinansammlungen zu Problemen führen. Eine Pflanze kann nämlich nur Wasser aufnehmen, wenn der Salzgehalt darin höher ist als im Erdreich drumherum. Ist das umgekehrt, wird der Pflanze Wasser entzogen und sie kann kaputtgehen - selbst dicke Bäume. So muss die Feuerwehr immer am 01.01. den Tiergarten wässern, wenn vorher die Mega-Silvesterparty mit 40000 Teilnehmern stattgefunden hat (Du könntest die ganze Straße des 17. Juni mit Toiletenwagen oder Dixis zupflastern - das würde nicht reichen).

Anders sieht es bei Privatgrundstücken aus. Wenn Du in einen Vorgarten schiffst,

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dürften Dir die Anwohner eine Szene machen, weil sie den Geruch nicht mögen. Im schlimmsten Fall passiert Dir dann das hier.

In Deinen eigenen Garten kannst Du pinkeln wie es Dir Spass macht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
 - (Toilette, im-freien)  - (Toilette, im-freien)

Solange dir kein fremder bei zuschauen kann, ist nichts zu befürchten. Also immer schön sorgen das man genug deckung hat

Ja darf man. Ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber in die Hosen zu machen bringts ja auch nicht

vor Kindertagesstätten, oder auf fremden Grundstücken zum Beispiel

geht Gar nicht, aber im Wald oder auf der Wiese, wo keiner zuschauen muss