Darf man bei offenem Fenster sich selber befriedigen?

5 Antworten

Nee bei uns in der Nachbarschaft hat dass einer oft gemacht. Jedes Mal wurde die Polizei gerufen und der hat mehrere Anzeigen dafür bekommen. Ist also strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was in den eigenen Wänden passiert geht zwar nur dich selbst was an, aber das gilt nur solange du niemanden absichtlich belästigt.

Wenn du das auf dem Balkon machst oder dich an ein großes offenes zur Straße gerichtetes Fenster (o.ä.) stellst, dann zählt das trotzdem zu Belästigung. Ist genauso wie mit lauter Musik. Irgendwann reicht es auch...

Wenn es jemand mehr oder weniger zufällig sieht, dann ist das ok. Derjenige kann ja wegschauen, wenn es ihm/ihr nicht gefällt.

wenn dich keine andere Person dabei sieht, ist alles ok. Aber sobald dich jemand sieht und es dem oder derjenigen stört, dann kannst du wegen Erregung öffentlicher Ärgernisses angezeigt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, das darf man nicht. es würde als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden.