Darf ich mich auf die Fensterbank setzen und masturbieren also es sind kaum Leute draußen vielleicht kommt pro Minute 2 Menschen vorbei?

5 Antworten

Warum? Ich check nicht warum du willst das Leute dich dabei sehen aber naja. Ka versuch es vielleicht so aussehen zu lassen als wäre es nicht extra, dass Menschen dich sehen, sonst wäre das glaube ich ziemlich komisch und bin mir unsicher ob das rechtlich so ganz korrekt wäre. Also versuch es wie ein „Versehen" aussehen zu lassen dann kannste das machen. Bist schon n bisl komisch

Sobald sich jemand davon gestärkt fühlt ist es verboten. Prinzipiell kannst du es also machen aber wenn es jemanden stört gibt es ne Anzeige.


DHRider  22.05.2020, 01:30

Nein es gibt keine Anzeige, weil man in seiner Wohnung masturbieren kann, wo man möchte. Wenn er es in der Öffentlichkeit machen würde, könnte er eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommen, im privaten Bereich aber nicht. Die Leute sind selbst schuld, wenn sie durch das Fenster in die Wohnung schauen.

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Fidreliasis  22.05.2020, 07:17
@DHRider

Nicht ganz, solange er darauf abzielt gesehen zu werden und sich dann noch jemand der ihn sieht belästigt fühlt wäre es Exhibitionismus und somit strafbar, egal ob in der eigenen Wohnung oder nicht.

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Wenn du pech hast, kommt dort ne Familie vorbei und der Papa bläßt dir gehörig den marsch inklusive anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Falls nicht wird das mit der Anzeige schon eine Dame erledigen.


DHRider  22.05.2020, 01:28

Die Anzeige wird allerdings fallen gelassen, wenn er das ganze in seinem privaten Bereich macht. Wenn er also drinnen auf der Fensterbank sitzt und masturbiert, kann dies nicht als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden, weil er es in seiner Wohnung macht und nicht in der Öffentlichkeit.

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dragonballs  22.05.2020, 01:30
@DHRider

Naja, es ist Erregung öffentlichen Ärgernisses weil er es darauf abzielt gesehen zu werden. Also das zumindest Belästigung. Es kann nicht als Privates angesehen werden.

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DHRider  22.05.2020, 01:34
@dragonballs

Doch, da er nicht außerhalb seiner Wohnung ist. Niemand muss in seine Wohnung schauen! Mit Belästigung hat das ganze erstmal auch in der Öffentlichkeit nichts zu tun, solange er dabei auf Niemanden zugeht etc. . Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es nur, wenn er es außerhalb seiner privaten Räumlichkeiten macht. Auf dem Fensterbrett ist dies nicht verboten und eine Anzeige bringt nichts. Das ist dasselbe, wie wenn jemand seinen Nachbar in der Dusche beim Masturbieren sehen würde. Im Grunde stört man sogar eher als Passant die Privatsphäre des Wohnungsinhabers, wenn man in seine Wohnung schaut, auch wenn das nicht verboten ist.

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Auf der Fensterbank sieht dich doch keiner? Bist ja mit dem Rücken zum Fenster oder nicht


Rene123426z 
Fragesteller
 22.05.2020, 00:55

Ne bin seitlich also man sieht mich vor dem Fenster

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Willst du dir auf die Hecken einen j**** oder was ? Hol dir dein Handy gut is


Rene123426z 
Fragesteller
 22.05.2020, 00:54

Es erregt mich wenn man mich sehen könnte

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