Bekommt man eine Abmahnung wenn man während der Arbeitszeit auf die Toilette geht und sich einen Runterholt?

4 Antworten

Was man in einer Toilettenkabine macht ist privat und geht niemanden etwas an. Wenn man keine anstößigen Geräusche produziert, sollte es auch nicht auffallen.

Kritisch ist es, wenn man durch zu lange Aufenthalte auf der Toilette eine deutlich verkürzte Arbeitszeit hat. Wenn man sich jedoch für die Zeit ausstempelt, ist man auf der sicheren Seite.

Etwas kommt es auch darauf an, ob am Arbeitsplatz eine weitgehend kontinuierliche Anwesenheit erforderlich ist. Dann wären allzu lange Toilettengänge ungünstig, egal, was man in der Kabine macht.

Wie sollte das denn jemand kontrollieren, wenn die Tür zu ist, sofern du keine verdächtigen Laufe von dir gibst?

Wenn dich niemand erwichst und du niemanden belästigst, wirst du auch keine Absahnung bekommen.

Nö wenn es keiner mitbekommt... bzw selbst wenn, sehe ich keinen Grund dafür. Wenn du dadurch dich wieder besser auf die Arbeit konzentrieren kannst wieso nicht?