20 mit 17? geht das?

8 Antworten

ist (soweit nicht gesetzliche Einschränkungen bestehen) nichts strafbarer.

(ist "am läufen" neue Verbform von "läufig"?)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht...sehe ich da keinen Grund der dagegen spricht. Wenn sie deine Lehrerin oder Vorgesetzte wäre...würde ich abraten...aber so....viel Spaß.

klar geht das

darf halt nur kein Geld oder so im Spiel sein

Es spricht nichts dagegen solange es freiwillig ist.

Solange ihr beide einverstanden seid, ist es auf jeden Fall erlaubt