Was ist zu tun bei Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung durch Privatpersonen mit ihrem Smartphone?

In einer ruhigen Gasse, ohne Radfahrer, hat ein Privatmann ein Foto von meinem Auto gemacht, während ich für etwa 30 Sekunden in der Nähe eines Radwegs (und nicht auf dem Radweg!) in der Nähe seines Hauses angehalten habe, und hat es an das Ordnungsamt geschickt. Dieser Typ hat das als Hobby schon "so vielen anderen Verkehrsteilnehmern vor mir" angetan, ähnlich dem hier beschriebenen Verfahren:

https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-falschparker-werden-haeufig-von-buergern-ordnungsamt-gemeldet_aid-49421499

Das Ordnungsamt kennt diese Person sehr gut und hat daher wie andere auch beschlossen, mich mit dem "maximal möglichen Bußgeld" für solche Fälle zu bestrafen, das 55 Euro beträgt, und hat mir nun eine "Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung" geschickt und mich gebeten, entweder:

1) die 55 Euro zu zahlen

oder

2) die Situation zu erklären, damit sie entscheiden können, was zu tun ist!

Ich kann mich zwar nicht an diesen Vorfall erinnern, da er wahrscheinlich innerhalb von Sekunden ohne mein Wissen passiert ist, aber ich will auch "keinen Ärger für nur 55 Euro".

Auf dem Bild ist deutlich zu sehen, dass ich sicherlich NICHT auf dem Radweg angehalten habe, aber ES IST GESETZ und streng genommen könnte die Ecke meines Autos es für ein Fahrrad, das so breit wie möglich genau zu diesem Zeitpunkt fahren wollte, unangenehm gemacht haben.

Was soll ich tun?

P.S: Ich muss gestehen, obwohl ich keine Punkte habe und noch nie ein Bußgeld bekommen habe, ist dieses Bußgeld eines der seltsamsten, aber laut der oben genannten Website wird es jetzt in einigen großen Städten in Deutschland sehr beliebt!

Polizei, Recht, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Strafzettel Verwarnungsgeld 2 Woche zu spät gezahlt. Jetzt 3x so teuer. Rechtens?

Hallo hab eine Frage. Hab im April dieses Jahr angeblich ohne Parkschein geparkt. Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hab ich nicht gehabt, hat vielleicht jemand vorher entfernt.
ENDE JULI bekam ich eine Zahlungsaufforderung innerhalb einer Woche soll ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ bezahlen.
Also 3 Monate später!!!
Ich war zu dieser Zeit beruflich im Ausland. War erst am 13. August wieder da. Hab direkt am 13. August das bezahlt. Jetzt im November kommt ein Schreiben.

Vollstreckungsankündigung / Pfändungsankündigung

GeldBuße  0,00€
Gebühr   20,00€
Auslagen  3,50€
Mahngebühr 4,00€
Summe    27,50€
Frühere Vollstreckungskosten 0,00€
Geleistete Zahlungen       10,00€

Ich bin aus allen Wolken gefallen als ich dieses Schreiben die Tage im Briefkasten fand. Am 13. August konnte ich ja nichts anderes tun als die im Brief von Ende Juli verlangten 10,00€ Verwarnungsgeld zu bezahlen. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Ist es rechtens, dass ich jetzt fast die 3 fache Summe bezahlen soll?

Darf ich jetzt das Land nicht mehr verlassen, es könnte ja irgendwann mal wieder ein Strafzettel ins Haus flattern?

Fast die 3-fache Summe finde ich schon unverschämt. Hätten Sie halt einen Säumniszuschlag von 5€ draufgehauen oder so, aber gleich das dreifache zu verlangen geht gar nicht. Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher.

Wie sind meine Rechte? Hat die Stadt Recht? Bin echt sauer. Die geforderten 10€ sind doch bereits bezahlt, das erwähnen sie ja im Schreiben.

Recht, Strafzettel, Parkschein, Verwarnungsgeld, Vollstreckungsankündigung
Muss ich auf einem leeren Parkplatz Platz sparend parken?

Ich habe eine Verwarnung bekommen, 10 Euro, weil ich "nicht Platz sparend geparkt" habe.

Nun ist der Parkplatz der Gemeinde aber ca. 400-500 Plätze groß und es parken darauf ca. 10 Autos, der Rest ist leer. Es kommen auch in dieser Jahreszeit keine weiteren Autos dazu.

Der Parkplatz hat keine Markierungen auf der Wiese, wie groß ein Stellplatz sein könnte und es gibt keine Schilder, auf denen eine bestimmte Parkweise (längs, quer) vorgeschrieben ist.

Ich parke also längs zum asphaltierten Weg, weil das Aussteigen da bequemer ist und die Schuhe bei Regenwetter nicht schmutzig macht. Andere parken quer zum Weg.

Tags drauf parke ich hinter einem Fahrzeug, das quer in der Wiese steht, wieder parallel zum Weg, und nütze dabei optimal den Platz hinter diesem Auto aus (neben dem Auto steht ein Baum, da ist also kein so langer Parkplatz wie das Auto daneben, ich würde nicht in der selben Richtung hinten dran passen, mein Heck würde in den Weg ragen). Also so:

============ Weg
+---+  Auto
|   |
|   |  o Baum
+---+

+-----+  Ich
|     |
+-----+ 
============ Weg

Okay, so in etwa, das andere Auto ist länger als meins (Kleinwagen).

Aber wieder ein Knöllchen - "nicht Platz sparend geparkt".

Gibt es eine Rechtsprechung für den Fall, wenn der ganze Parkplatz gähnend leer ist und nicht zu erwarten ist, daß er sich füllen wird, gegen §12 Abs. 6 StVO, daß man wie Sardinen parken muss, wenn doch genug Platz ist und unklar, wie die Stellplätze definiert sind?

Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen.

Es geht mir dabei nicht um die jetzt 20 Euro, es geht mir ums Prinzip - Anwalt?

Recht, parken, Parkplatz, Willkür, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Verwarngeld, Fehler in der Anschrift?

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?

Ich habe gestern ein Knöllchen bekommen, weil ich mit meinem Roller "auf dem Gehweg" in Straße XXXXXXXXX Haus Nr. 9 gestanden haben soll. (am 03.08.2020 !!!!)

Ich wohne aber gegenüber in Haus Nr. 10. (gegenüber, andere Straßenseite)

Offenbar zählt mein Hauseingang, also der Weg davor noch zum Gehweg, und ja es kann sein, dass ich da gestanden hab (ist wohl am 03.08.2020 gewesen) sorry, aber 2 Monate her, weiß ich nicht mehr, an welchem Tag ich wo genau gestanden hab.

Sicher weiß ich aber, dass ich nicht auf der Gegenüberliegenden Strassenseite (Gehweg) gestanden hab, was soll ich da, da wohne ich nicht.

Die Frage ist nur: Ist dieses Verwarngeld rechtens, weil die Angaben falsch sind?

Ich hab das Knöllchen jetzt bezahlt, aber es interessiert mich doch.

Das Problem ist, dass man zwar den Anhörungsbogen zurücksenden kann, dass man mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, aber da steht auch, wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, erhalte ich kommentarlos (Frechheit) einen Bußgeldbescheid und muss neben dem Bußgeld noch die Gebühren zahlen.

Das Problem ist also, legst Widerspruch ein, kann ich ja nicht mal nachvollziehen, ob das wirklich einer prüft oder sich sagt: Gleich Mahnbescheid raus.

Hat jemand darin Erfahrung? Wie ist die Rechtslage und die Chancen bei Widerspruch, bzw. Rücksendung der Nichteinverständniserklärung.

Fehler, Recht, Bußgeld, Verwarnungsgeld
Ordnungswidrigkeit wegen ,,parken" in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250(Anlieger frei) gesperrt war?

Schönen Abend liebe Community,

habe so eben eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem steht, das ich in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt sei, geparkt habe.

Sachverhalt:

Und zwar bin ich an einem Freitag mit dem Auto unterwegs gewesen, um meine Freundin von zu Hause abzuholen.

Habe demnach in einer kleinen Gasse kurz angehalten(ca.2min und bin nicht ausgestiegen!)

Etwa 10-15m vor mir standen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, haben mich verwirrt angeschaut und etwas in ihrem kleinen Heftchen aufgeschrieben.

Bin mit dem Auto unverzüglich zu Ihnen gefahren, um zu erfahren was das Problem sei. Sie fragten mich warum ich auf der Straße angehalten hätte, daraufhin habe ich gesagt, dass ich kurz auf meine Freundin gewartet hätte.

Sie haben dann mit einer ruhigen Haltung gesagt, dass das okay wäre und ich diese nicht mehr machen solle.

Ich habe sie gefragt, ob es weitere Konsequenzen geben wird, daraufhin meinte er das er sich nur etwas notiert hätte und keine weiteren Probleme entstehen werde.(und hat gekichert)

Jetzt habe ich dennoch eine Post, nach einem Monat von der Bußgeldstelle erhalten.( Verwarnungsgeld in Höhe von 30€!)

Ich habe doch aber gar nicht geparkt? und unmittelbar vor der Gasse stand ein Schild mit dem Zeichen 250 und der Beifügung ,,Anlieger frei" also dürfte ich auch laut Zeichen 250( Anlieger frei) meine Freundin kurz abholen oder als Besucher die kleine Fahrbahn passieren?

Sollte ich Einspruch einlegen? hat das weitere Auswirkungen auf meinen Führerschein? So was ist mir zu ersten mal passiert...

Würde mich auf zahlreiche Hilfsbeiträge sehr freuen!

Vielen Dank im voraus

Mfg

Berlin, Recht, Verkehrsrecht, Anhörung, Einspruch, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Einlegen, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Schriftliche Verwarnung / Anhörung ,Verwarnungsgeld obwohl kein Schaden da ist?

Einen guten morgen an Alle :o) ! Hab gerade laut gelacht, aber von Anfang an!

Am 20.mai.16 bin ich mit meiner fahrertür , beim aussteigen an den türgriff des neben mir parkenden fahrzeuges gekommen "" tatzeit .. 8:45 UIhr ,der fahrer stieg sofort aus und schrie mich an ...""Sie Haben meine Fahrertür gedätscht "" ( wörtlich ) er stand da noch an seiner fahrerseite und konnte somit seinen angeblichen ::gedätschten :: schaden garnicht sehen, der sich ja an der beifahrerseite befinden sollte , ich parkte re. von ihm.

wir haben dann beide den ""schaden "" begutachtet , der nicht vorhanden war, aber er wollte die polizei dabei haben. sein gutes recht. auch die beamten konnten keinen schaden feststellen , er bestand aber auf einer aufnahme des ""schadens ""

die herren polizisten haben ihn darauf aufmerksam gemacht das kein schaden vorhanden ist und er für den einsatz bezahlen muß. nix zu machen..es bestand auf einer ""unfallaufnahme "". es wurden also von beiden türen fotos gemacht , auf denen nichts zu sehen war von einem kratzer.

ich hatte es schon eigendlich abgeheftet und vergessen, aber da kommt heute morgen ein brief vom landkreis... schriftliche verwarnung / anhörung ..wegen ordnungswidrigkeit 25€ verwarnungsgeld . bin schon sehr verwundert , weil ja NICHTS war ..garnichts !!!

aber die spitze war natürlich das auf dem schreiben vom LK der unfallzeitpunkt angegeben ist mit .. 25.05.16 , !!! 02:45 Uhr , !!! ......nicht 08:45 uhr

Habe natürlich widerspruch eingelegt da ich in dieser nacht garantiert nicht auf diesem parkplatz gewesen bin. ( Zeugin ist vorhanden ) .. :o)

Nun 2 Fragen... 1. habe ja einspruch eingelegt...kann jetzt nochmal ein bußgeldbescheid kommen zur selben sache ??? ,

  1. es war ja nun wirklich kein schaden da ,, wieso werde ich aufgefordert 25€ zu bezahlen ?? denn auf dem anhörungsbogen steht bei beweismittel nichts... und bei zeugen auch nichts :o)
Verwarnungsgeld
Ungerechtes, hohes Verwarnungsgeld bei (Falsch)parken!

Hallo an alle, kurze Frage...

Ich habe vor ein paar Tagen bei uns am Bahnhof geparkt und ein Verwarnungsgeld über !!!30 Euro!!! erhalten, gerechtfertigt???

Situation ist die folgende: - Abfolge der Begebenheiten: Bahnparkplatz, Grünstreifen, ca. 3 meter breiter geteerter
Weg, Anwohnerparkplätze, Wohnhaus - Alle eingezeichneten Bahnparkplätze waren belegt, wirklich alle - Ich parkte also auf dem Grünstreifen, der ein Wohngebiet von dem Bahnparkplatz abgrenzt - Für dieses Gebiet sollte wohl die Stadt schon zuständig sein, von ihr habe ich auch das Knöllchen bekommen - Kein Halteverbotsschild, Kein Parkverbotsschild, Keine Durchfahrt verboten, kein Anlieger frei, keine Feuerwehreinfahrt, kein schild: parken nur in eingezeichneten flächen, allerdings glaube ich auch keine offizielle straße da kein Straßenschild, Keine Hydranten oder sonstigen Schächte. - Ich parkte ganztägig, komplett auf dem Grünstreifen, d.h. mein Auto stand nicht mal mit 1 mm auf dem geteertem Weg - Aus meiner Sicht niemanden behindert, eingeschränkt oder gefährdet da ja wie bereits gesagt keine Nutzfläche sondern mit Bäumen bepflanzter Grünstreifen...

Ergebnis: Verwarnungsgeld 30 Euro... Ich möchte eig bei dieser Sachlage Einspruch einlegen bzw eine Einigung (10 oder 15 Euro) vorschlagen. Wie seht Ihr meine Chancen?

Vielen Dank schonmal vorab für die Antworten:-)))

Verkehrsrecht, parken, Rechtsfrage, Verwarnungsgeld

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