Strafzettel Verwarnungsgeld 2 Woche zu spät gezahlt. Jetzt 3x so teuer. Rechtens?
Hallo hab eine Frage. Hab im April dieses Jahr angeblich ohne Parkschein geparkt. Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hab ich nicht gehabt, hat vielleicht jemand vorher entfernt.
ENDE JULI bekam ich eine Zahlungsaufforderung innerhalb einer Woche soll ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ bezahlen.
Also 3 Monate später!!!
Ich war zu dieser Zeit beruflich im Ausland. War erst am 13. August wieder da. Hab direkt am 13. August das bezahlt. Jetzt im November kommt ein Schreiben.
Vollstreckungsankündigung / Pfändungsankündigung
GeldBuße 0,00€
Gebühr 20,00€
Auslagen 3,50€
Mahngebühr 4,00€
Summe 27,50€
Frühere Vollstreckungskosten 0,00€
Geleistete Zahlungen 10,00€
Ich bin aus allen Wolken gefallen als ich dieses Schreiben die Tage im Briefkasten fand. Am 13. August konnte ich ja nichts anderes tun als die im Brief von Ende Juli verlangten 10,00€ Verwarnungsgeld zu bezahlen. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Ist es rechtens, dass ich jetzt fast die 3 fache Summe bezahlen soll?
Darf ich jetzt das Land nicht mehr verlassen, es könnte ja irgendwann mal wieder ein Strafzettel ins Haus flattern?
Fast die 3-fache Summe finde ich schon unverschämt. Hätten Sie halt einen Säumniszuschlag von 5€ draufgehauen oder so, aber gleich das dreifache zu verlangen geht gar nicht. Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher.
Wie sind meine Rechte? Hat die Stadt Recht? Bin echt sauer. Die geforderten 10€ sind doch bereits bezahlt, das erwähnen sie ja im Schreiben.
1 Antwort
Ich weiß auch nicht, wie du darauf kommst, dass es clever ist, dass niemand 2 Monate in deinen Briefkasten guckt.
Wenn du längere Zeit nicht zu Hause bist musst DU dafür Sorge tragen, dass deine Post angenommen wird. Zur Not lässt du dir die Post nachsenden.
Fristen o.ä. werden nicht unterbrochen weil du im Urlaub, oder beruflich im Ausland bist.
Ist es rechtens, dass ich jetzt fast die 3 fache Summe bezahlen soll?
Japp eindeutig. Das Verwarngeld über 10 EUR mit der Zahlungsfrist von einer Woche ist lediglich ein Angebot der Stadt, das Ordnungswidrigkeitsverfahren abzukürzen. Denn der normale Weg ist ein Bußgeld.
Beim Bußgeld fallen die 10 EUR Strafe an, 20 - 25 EUR Gebühren/Auslagen und die Zustellungskosten von 3,50 EUR. Die für das Bußgeld notwendige Anhörung wurde mit dem Verwarngeldangebot durchgeführt. Damit sich die Stadt und du diesen ganzen Babel sparen kann bietet man dir das Verwarngeld an.
Darf ich jetzt das Land nicht mehr verlassen, es könnte ja irgendwann mal wieder ein Strafzettel ins Haus flattern?
Mach dich nicht lächerlich.
Das du das Angebot mittels Zahlung nicht annehmen konntest da du im Ausland warst ist dein Problem. Wie gesagt musst du zusehen dass jemand deine Post entgegen nimmt.
Bei mir machts ein Kumpel. Wenn ich länger weg bin leert er meinen Postkasten. Meist 1x die Woche telefonieren wir. Er sagt mir von wem Post gekommen ist, und wenn ich denke es könnte wichtig sein sag ich ihm, dass er den Brief öffnen darf.
Fast die 3-fache Summe finde ich schon unverschämt.
Nein, dass ist die normale Summe für ein normales Bußgeldverfahren. Das reine Verwarngeld mit den 10 EUR ist sogar ein Entgegenkommen der Stadt, welches denen Arbeit, und dir Geld erspart.
Hätten Sie halt einen Säumniszuschlag von 5€ draufgehauen
Man war sogar so nett, und hat dir nur 4 EUR Säumniszuschlag berechnet.
Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher.
Schwerverbrecher... wegen 30 EUR.... du hast ja Vorstellungen.
Aber du musst vor der Vollstreckungsankündigung einen Bußgeldbescheid bekommen haben (gelber Brief). Dazu hat die Stadt eine Zustellungsurkunde vorzuliegen, auf der der Postbote mit Datum und Uhrzeit quittiert hat wann er den Brief eingeworfen hat.