Restzahlung bei einer Reise später bezahlen?

5 Antworten

4 Wochen vor Abreise ist absolut üblich - wenn du letztes Jahr nur ein paar Tage vorher bezahlt hast, hast du einfach Glück gehabt, aber die Regel ist das nicht.

In den AGB deines RV findest du die genauen Regelungen.

Hallihallo,
ich arbeite im Reisebüro und kann dir sagen, dass die Regelung mit An- und Restzahlung bei jedem Veranstalter gleich ist.
Die Anzahlung in Höhe von 20-35 % ist sofort fällig.
Die Restzahlung ist vier Wochen bzw. 28. Tage vor Reiseantritt fällig.
Je nachdem wie du die Reise bezahlst, also ob per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung, so hast du nur bedingt Einfluss.
Bei Überweisung kann man ein paar Tage später überweisen. Bei allen anderen Zahlungsmöglichkeiten nicht.
Wenn du später überweist, dann flattern erstmal bis zu 3 Mahnungen ins Haus. Wenn du danach immer noch nicht gezahlt hast, so wird der Veranstalter die Reise kostenpflichtig stornieren.
Da in der Regel kurz vor Reiseantritt storniert wird werden die Stornokosten auch dementsprechend hoch sein. Meist um die 90 %.
Ich würde es nicht drauf anlegen und rechtzeitig bezahlen.

Lieben Gruß
Sven

Da diese Restzahlung gesetzeskonform ist, solltest Du die schriftliche Einverständnis des Vertragspartners einholen um keine Probleme zu bekommen.

Die AGB der Reiseveranstalter sehen bei Zahlungsverzug normalerweise ein Stornorecht des Veranstalters sowie eine Schadensersatzpflicht in Hoehe der jeweils anfallenden Stornogebuehr vor. 

Der Veranstalter wird also - i.d.R. nach vorheriger erfolgloser Mahnung - vom Vertrag zuruecktreten und den entsprechenden Schadensersatz von dir fordern.

Ruf schnellstmoeglich beim Veranstalter an. Vielleicht laesst der sich noch auf eine Aenderung der Zahlungsvereinbarung ein und du kannst ein paar Tage spaeter zahlen. Ganz sicher wird er sich aber nicht auf deinen Wunsch einlassen, erst 1 Woche vorher zu zahlen.

Was steht im Vertrag?

Von selbst würde ich das nicht machen, aber nach Absprache können solche Vertragsbestandteile geändert werden.
Bei eigenständiger Entscheidung könnte dein VP sogar der Vertrag lösen ohne in Regress zu geraten!