Verwarnungsgeld Parkscheibe
Hallo, ich habe mein Fahrzeug ohne Einstellung oder Benutzung einer Parkscheibe geparkt. Die von mi nicht eingestellte Parkscheibe lag mit einer 5 Stunden früher angezeigten Uhrzeit auf dem Beifahrersitz. Ich nutze das Fahrzeug alleine und habe in der Regel auch keine Mitfahrer, so dass ich den Beifahrersitz stets als Ablagefläche für diverse Dinge, so auch die Parkscheibe nutze. Nun habe ich eine Verwarnung von € 30,00 wg. langer Überschreitung der Parkdauer erhalten statt € 10 für ein Parken ohne Parkscheibe. Die Politesse bezog sich auf die Parkscheibe, die auf dem Beifahrersitz lag und hat durch das Seitenfenster ein Foto gefertigt. Die Parkscheibe habe ich aber definitiv nicht eingestellt und auch lediglich ca. 25 min. geparkt. Die Ordnungsbehörde lässt meine Argumentation nicht gelten und besteht auf der Verwarnung. Ist dies rechtmäßig? Eine weitere Frage ist, ob die gleiche Politesse, die den Verstoß aufgenommen hat, diesen im Amt eingeben und mit daraufhin auch den Anhörungsbogen zusenden darf. M.E. ist sie befangen und dazu nicht berechtigt. Abschliessend hat meine Mutter irrtümlich, im Zusammenhang mit anderen Überweisungen auch meine Verwarnung von ihrem Konto überwiesen. Dies ohne mein Wissen und meine Zustimmung, wie gesagt irrtümlich. Kann Sie den Betrag zurückfordern?
6 Antworten
Du kannst Dich gern vor Gericht darüber streiten. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Verwarnung nicht wirksam geworden ist, weil Du nicht einverstanden warst, wird es wohl am Ende keinesfalls günstiger als 30 Euro, da dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden können, selbst wenn er nicht selbst ordnungswidrig geparkt hat. Wenn man dann - wie hier - auch noch zugibt, selbst und ohne die Parkscheibe richtig eingestellt zu haben geparkt zu haben, dann gibt es eben eine Verurteilung zu einer Geldbuße, wobei das Gericht an die Beträge im Bußgeldkatalog nicht gebunden ist.
Ich würde es sein lassen - du glaubst gar nicht wie langvirig das ist bevor du da was zurückbekommst. Der Aufwand lohnt sich einfach nicht. Ähnliches hatten wir schon mal im Familienkreis mit vergessener Parkscheibe.
Du kannst auch gar nicht beweisen wie lange du schon standest und dass du die Parkscheibe nicht irgendwie eingestellt hast.
Nun ist es bezahlt, sieh es als Lehre an und dabei würde ich es auch belassen.
Du wirst um das Zahlen eh nicht herum kommen denn wenn die Parkscheibe auf dem Sitz gut lesbar lag ist es in dem Augenblick rechtlich und ja die Politesse darf den Bogen dir zusenden aber wie gesagt es lohnt sich nicht dagegen zu wehren du wirst den kürzeren dabei ziehen und die Kosten für einen Rechtsanwalt sind wesentlich höher als die 30€Strafe also was lernst du daraus Parkscheibe wenn man sie nicht benutzen möchte entweder unter den Sitz oder unter die Sonnenblende stecken so das sie nicht sichtbar ist.
Lohnt der Aufwand?
Abgesehen davon - wie kann die Politesse das Bild deinem Wagen zuordnen. Bei einem Bild durchs fenster kann das kennzeichen ja nicht mit drauf sein. Damit ist der Beweis eher fragwürdig.
Ebenso muss die PS GUT SICHTBAR HINTER DER WINDSCHUTZSCHEIBE angebracht sein. Dies war definitiv nicht der Fall - was die Verwarnung rechtfertigt. Eine sonst wo liegende PS kann also so gesehen nicht gültig sein, egal was sie anzeigt.
Wenn die Zeit auf der Parkscheibe zufällig gepasst hätte, würdest du darauf bestehen, dass diese auch gilt?!
Einfach akzeptieren - alles andere bringt nichts. Wenn du schon die Parkscheibe auf dem Beifahrersitzt ablegst, dreh sie wenigsten um.