Darf man außerhalb des weißen Begrenzungsstreifens parken wenn dort kein Halteverbotsschild steht?

1 Antwort

Interessant...

Wenn man nur in den markierten Parkflächen parken dürfte, müsste ein Halte-/Parkverbotsschild aufgestellt sein mit dem Zusatzschild "außer in den markierten Flächen".

Das ist so schwer zu beurteilen. Eventuell reicht der "Geltungsbereich" eines der Schilder noch in den von dir beschriebenen Bereich vor eurem Haus rein.

Wenn die Politesse die Anweisung bekommen hat, alle aufzuschreiben, die außerhalb der Markierung parken, ist das erstmal schön. Aber dann muss auch sichergestellt sein, dass es ersichtlich ist, dass das Parken außerhalb der Markierung auch verboten ist.

Hier mal ein Gerichtsurteil in Kurzform:

OLG Oldenburg v. 03.05.1994:
Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt.

Was genau ist denn der Vorwurf?