Was sagt ihr dazu (UFO´s/UAP´s)?

Ich widme mich seit Gestern wieder dem Thema UFO´s/UAP´s und den Anhörungen vor dem US Ausschuß/Kongress wie auch immer.

Hier gibt es Video´s dazu ...

https://www.youtube.com/watch?v=Ga1-R8rnncg

https://www.youtube.com/watch?v=NsRiB0Gv4kQ

Also für mich ist der Fall ja klar, dies ist aus meiner Sicht alles Quatsch und wenn da was am Himmel war dann höchstens ein Hologramm menschlicher Herkunft. Die angeblichen Augenzeugen behaupten hier ja ganz klar, es handelt sich um Außerirdische und darum habe ich folgende Frage an euch ...

Was wenn die jetzt in nächster Zeit einfach sowas behaupten wie, die sind bereits unter uns und können aussehn wie wir und wir müssen deshalb bestimmte Maßnahmen umstezten und neue Gesetze erlassen. Ja ich rede tatsächlich von Gestzen die unser Leben einschränken würden oder Schlimmeres.

Was denkt ihr, wie würdet ihr darauf reagieren, vor allem wenn man euch keinen eindeutigen Beweis für die Behauptungen liefern würde? Denkt ihr, ihr würdet das trotzdem mitmachen, sagt ihr es kommt drauf an wie sehr euch diese Maßnahmen oder Gesetze einschränken würden? Wie seht ihr das, was sagt ihr dazu?

Bitte spart euch solche Antworten wie, die Aliens gibt es wirklich auf der Erde. Ich habe dafür genau so wenig Zeit wie für Flat Earther Quatsch. Ich möchte hier bitte Antworten von Leuten die wie ich auch, eine potentzielle Gefahr in diesem Alien Wahn sehn wenn es geht bitte. Der andere Quatsch interessiert nicht.

Hier auch nochmal das debunk video, das eindeutig aufzeigt das es sich bei dem Video vom Pentagon um einen Fake handelt und man dort nichts weiter als ganz gewöhnliche Flugobjekte wie Jets oder Ballons sieht und keine Alien Raumschiffe.

https://www.youtube.com/watch?v=Le7Fqbsrrm8

Ich danke euch für eure Zeit und Antworten, danke ;-)

Gefahr, YouTube, Aliens, Politik, Anhörung, Meinung, UFOs, Wahn
Zu unrecht von der Schule suspendiert, was jetzt?

Hallo miteinander,

Ich wurde heute Mittag für 2 Wochen von der Schule suspendiert.

Ich werde seit mehreren Monaten von einem Schüler Diskriminierend, Rassistisch und Gewaltsam angegangen. Ich habe dieses Verhalten nie angesprochen, da ich es in einer Oberstufe für nicht nötig halte und es als Kindergarten sehe.

Heute hat mir dieser Schüler mehrmals meine Persönlichen Gegenstände genommen (unter anderem in sein Ohr und seinen Mund gesteckt) und sich gewaltsam gegenüber mir verhalten. Ich habe angefangen mich leicht gewaltsam zu verteidigen, da häufiges bitten, es zu unterlassen nicht geholfen hat.

Das hat mein Lehrer gesehen und mich in einem hohen Ton gebeten es zu unterlassen. Ein paar Minuten später habe ich mich weggesetzt und meine Kopfhörer aufgezogen, da wir stillarbeit hatten und mehrere Schüler auch Musik hörten. Etwas später schimpfte der Lehrer mit mir, meine Kopfhörer abzusetzen und sagte, dass er mein Verhalten der Leitungsabteilung berichten wird.

Etwas später wurde ich aufgerufen und für 2 Wochen mit einem Tadel (Anhörung) suspendiert. Ich hatte die Möglichkeit mich zu "rechtfertigen", aber das geling mir nicht, da ich am weinen und völlig überfordert mit der Situation war. Ich bin ein anständiger Schüler und sonst nie "gewaltätig" aufgefallen.

Der Lehrer hat seine Sicht berichtet, aber der Schüler, der gewalttätig gegenüber mir war, wurde vor meiner Suspendierung nicht befragt. Ist das wirklich so möglich?

Dieser Schüler hat meine Würde verletzt und ich musste "Notwehr", laut Paragraph 32 anwenden. Die Schule ist gegen Rassismus und trotzdem hat dieser Schüler gegen Artikel 21 verstoßen. Warum also wurde ich suspendiert und warum wurden keine Zeugen bzw. der Schüler selbst befragt?

Korrigiert mich bitte, falls diese Gesetze nicht ganz stimmen sollten. Habe mich heute damit erst ein wenig befasst. Meine Ma und ich haben nächsten Mittwoch ein Gespräch mit der Schulleitung, vielleicht könntet ihr mich da noch etwas schlauer machen.

Vielen Dank im voraus!

M.N.

Mobbing, Schule, Schüler, Gewalt, Anhörung, Diskriminierung, Lehrer, Rassismus, Unrecht, Suspendierung
Anhörung - auf Vermittlungsvorschlag nicht beworben?

Hi,

Ich bin schon etwas länger arbeitslos, bekomme keine Leistungen mehr und habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen mit der Überschrift "Anhörung", weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Da soll ich jetzt erklären weshalb ich es nicht gemacht habe. Es geht um eine Anwaltskanzlei, die eine ReNo sucht. Da steht "Notariatserfahrung von Vorteil" und als Aufgaben u.a.  "erster Ansprechpartner für den Notar, Terminvergabe, Erstellung von Rechnungen etc.

Ja, ich bin gelernte ReNo, habe aber das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich.

Würde das als Begründung gehen:

"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation für diese Stelle nicht ausreichen würde und ich es mir auch nicht zutrauen würde - vorallem nicht, die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."

Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht mehr verfügbar.

Und die haben mir auch einen anderen Vermittlungsvorschlag geschickt bei einer Kanzlei wo als Aufgabe u.a. Vollstreckungsaufträge steht. Kann ich auch nicht mehr. Soll ich da sonst einfach mal anrufen und nachfragen?

Anhörung, vermittlungsvorschlag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Anzeige wegen Warenbetrug erhalten was tun?

Hallo also hatte über eBay Kleinanzeigen ein Bahn Ticket verkauft (130€) Verkäufer zahlt über Paypal mit käuferschutz ich sende es als Brief raus 2 Wochen später schreibt mir Verkäufer das Paket sei nicht da er will das Geld zurück aber da ich davon ausging das der Brief angekommen ist weil es ja sonst zurück kommen würde und verloren gehen dachte ich auch nicht und da der Verkäufer so direkt war und meinte ich will mein Geld zurück ohne nachzufragen weil es ja schon bei ihm ist dachte ich er will mich betrügen so habe ich ein leeres Paket an ihn versendet (1 Woche nachdem er mir geschrieben haben ) mit Tracking Nummer und das bei Paypal angegeben damit er nicht durch kommt mit der Sache und dem kauferschutz so trotzdem hat Paypal für ihn gestimmt und der bekam Ticket und Geld war sehr ärgerlich aber dachte mir nur okey lernst daraus und ab jetzt kein Paypal bzw ohne kauferschutz egal was. So jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen warenbetrug wie soll ich handeln was erwartet mich ? Habe auch einen nahforschungsauftrag bei der Post veranlasst leider finde ich den Brief nicht mehr da dass alles schon 7 Monate her ist ich guck mal gleich bei meinen E-Mails wird die Anzeige durch kommen ? Meine Akte ist vollkommen leer und das sollte auch am besten so bleiben ich höre immer wieder so aussagen wie Aussage gegen Aussage und dadurch wird es fallen gelassen stimmt das in meinem Fall ? Bin recht jung falls das zu Entscheidung verhilft (19 Jahre )

Lg und danke

Polizei, Recht, Anhörung, Anzeige
Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
Ordnungswidrigkeit wegen ,,parken" in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250(Anlieger frei) gesperrt war?

Schönen Abend liebe Community,

habe so eben eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem steht, das ich in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt sei, geparkt habe.

Sachverhalt:

Und zwar bin ich an einem Freitag mit dem Auto unterwegs gewesen, um meine Freundin von zu Hause abzuholen.

Habe demnach in einer kleinen Gasse kurz angehalten(ca.2min und bin nicht ausgestiegen!)

Etwa 10-15m vor mir standen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, haben mich verwirrt angeschaut und etwas in ihrem kleinen Heftchen aufgeschrieben.

Bin mit dem Auto unverzüglich zu Ihnen gefahren, um zu erfahren was das Problem sei. Sie fragten mich warum ich auf der Straße angehalten hätte, daraufhin habe ich gesagt, dass ich kurz auf meine Freundin gewartet hätte.

Sie haben dann mit einer ruhigen Haltung gesagt, dass das okay wäre und ich diese nicht mehr machen solle.

Ich habe sie gefragt, ob es weitere Konsequenzen geben wird, daraufhin meinte er das er sich nur etwas notiert hätte und keine weiteren Probleme entstehen werde.(und hat gekichert)

Jetzt habe ich dennoch eine Post, nach einem Monat von der Bußgeldstelle erhalten.( Verwarnungsgeld in Höhe von 30€!)

Ich habe doch aber gar nicht geparkt? und unmittelbar vor der Gasse stand ein Schild mit dem Zeichen 250 und der Beifügung ,,Anlieger frei" also dürfte ich auch laut Zeichen 250( Anlieger frei) meine Freundin kurz abholen oder als Besucher die kleine Fahrbahn passieren?

Sollte ich Einspruch einlegen? hat das weitere Auswirkungen auf meinen Führerschein? So was ist mir zu ersten mal passiert...

Würde mich auf zahlreiche Hilfsbeiträge sehr freuen!

Vielen Dank im voraus

Mfg

Berlin, Recht, Verkehrsrecht, Anhörung, Einspruch, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Einlegen, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Befragung Polizei wegen Blitzer, wie vorgehen?

Hallo,

erst mal eine knappe Beschreibung der Situation:

Anfang des Jahres bin ich mit Freunden und dem Wagen meines Vaters in Urlaub gefahren. Mein Freund am Steuer wurde mit 26 zu schnell auf der Autobahn geblizt. Das gibt eigentlich einen Punkt, Probezeitverlängerung etc. (er hat schon ne Verlängerung).

 Jetzt hat mein Vater erstmal dem Amt geantwortet das er von nix weiß, und zu der Zeit nicht anwesend war (was der Wahrheit entspricht). Allerdings gab es ein Problem mit der Meldung (ist irgendwie nicht angekommen), weswegen dann irgendwann die Polizei vor der Haustür stand als ich alleine zu hause war.

Jetzt habe einfach mal getan als hätte ich keine Ahnung von nix (entspricht natürlich nicht der Wahrheit). Die Polizei wird morgen mit meinem Vater sprechen. Er wird keine Falschaussage machen, nach seinen rechtlichen Möglichkeiten aber die Situation so gut drehen wie möglich. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass er erklärt, dass ich Zugang zum Auto hatte (aber ohne weitere Infos).

Jetzt frage ich mich wie ich das ganze weiter behandeln soll, falls die wieder mit mir quatschen wollen. Ich will a) selber keinen Stress (wegen Falschaussage und so), b) aber auch meinen Kumpel nicht rein reiten.

Deswegen stellen sich mir jetzt ein paar Fragen:

  1. Bin ich irgendwie strafbar dafür, dass ich beim ersten mal quatsch erzählt habe?
  2. Wie kann man das Dilemma am Besten lösen? Könnte man das ganze u.U. auf den Vater des Kumpels schieben, auch wenn auf dem Foto zu erkennen ist, dass es nicht er ist?
  3. Kann ich meine Aussage grundsätzlich verweigern?
  4. Kann ich meinen Kumpel "verraten", es passiert aber trotzdem nix weil der Bestand mehr als 3 Monate zurück liegt, und somit verjährt ist?

Es stellen sich ziemlich viele Fragen, und ich weiß nicht wirklich wie ich am Besten vorgehen soll.

Würde mich über Hilfreiche Tipps freuen, bzw. über Infos wo ich mich dazu belesen kann, denn bei Google ist es ziemlich unübersichtlich.

Und bitte nur antworten wenn man zumindest ein bisschen Plan hat. Ich will nicht wissen, dass ich angeblich 30 Jahre im Knast lande^^

Vielen Dank schon mal und viele Grüße,

Ich :-)

Auto, Polizei, Recht, Anhörung, Blitzer, Rasen, befragung
Was erwartet mich bezüglich der Anhörung zur Entziehung der Fahrerlaubnis?

Hallo

Die Frage kommt bestimmt nicht das erste mal, doch jeder Fall ist verschieden. Von daher benötige ich den einen oder anderen Rat.

Ich wurde im November/2016 einer Verkehrskontrolle unterzogen und wurde einem Urintest unterzogen der auf Cannabis positiv war, da ich den Abend zuvor geraucht hatte.(ca.21 Uhr) Das habe ich auch zugegeben. Auch das später entnommende Blut (nächster Tag gegen 17 Uhr) war positiv wie sich später rausstellte. Was ich erwartet habe, jedoch erfuhr das Cannabis nach 6h aus dem Blut draussen sein solle....

Den Führerschein habe ich vor einer Woche der Polizei übergeben da mir einen Monat Fahrverbot und eine satte Geldstrafe verhängt wurde. Jetzt hat sich das Landratsamt eingeschaltet und zweifelt meine Fahrtüchtigkeit an , da die Konzentration des Cannabis sehr hoch gewesen sein soll. Ebenso werfen Sie mir vor, dass ich kurz vor der Blutentnahme ebenfalls geraucht haben soll, was nicht der Fall ist.( somit gehen Sie schon von mindestens zwei Konsumakten aus)

Heute war ich bei der Sachbearbeiterin, die dann das Labor anrief um meine Aussage zu überprüfen, dass ich nicht am Tag der Blutentnahme geraucht haben solle. Das Labor blieb bei dem Entschluss, dass ich am Tag der Blutentnahme geraucht haben soll, was nicht der Fall ist.

Jetzt die Frage. Was kann ich in dem Fall noch unternehmen? Auf einen Rechtstreit will ich es nicht ankommen lassen, da ich mir keinen Anwalt leisten kann.

Erwartet mich eine komplette MPU ?

In dem Schreiben wird mir vorgeschlagen bis zu der Frist ,durch Unterzeichnung eines kostengünstigen Bescheides (40€) mit Rechtsmittelverzicht meine Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben. Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird mir ein rechtsmittelfähiger , kostenpflichtiger Entziehungsbescheid zugestellt..

Ich bitte um Hilfe.

Lg

MPU, Anhörung, Cannabis, Fahrerlaubnis
Unterhaltszahlung vom Jobcenter obwohl Kindsvater wieder zahlen soll?

Folgendes Problem eine Freundin bekam nur unregelmäßig den Unterhalt für ihr Kind (3) vom Kindesvater. Daraufhin hat das Jobcenter die Nase voll gehabt und selbst an meine Freundin gezahlt und sich das Geld beim Kindesvater wieder geholt. Soweit so gut.

Doch jetzt muss meine Freundin eine Anhörung unterzeichnen weil es zu einer Überzahlung kam. Folgendes ist der Fall das Jobcenter hat die Zahlung von seiner Seite aus eigentlich gestoppt und den Kindesvater wieder zahlen lassen, dies wurde meiner Freundin aber nicht mitgeteilt. Wunder oh Wunder der Vater hat selbst wieder gezahlt aber Jobcenter ebenfalls.

Meine Freundin hat das Jobcenter dann informiert wegen der Überzahlung und fragte warum man ihr nicht mitgeteilt hätte, das der Vater jetzt wieder zahlen muss. Der Sachbearbeiter sagte ihr gegenüber am Telefon, Sie hätten nicht geglaubt das der Vater tatsächlich zahlt! Allerdings hat das Jobcenter die Zahlungen von sich nicht eingestellt trotz mehrmaligem auffordern meiner Freundin. Jetzt soll sie eine Anhörung ausfüllen und Geld an das Jobcenter zurück zahlen, weil die die Überzahlung trotz wissens nicht zurück gebucht haben. Man droht ihr wenn sie nicht kooperiert das sie 10% von ihren Leistungen gekürzt bekommt.

Meine Frage liegt hier ein Fehler des Jobcenters vor? Hätten die meine Freundin informieren müssen über den Wechsel und vorallem hätten die nicht erstmal abwarten müssen ob der Vater doch zahlt, sie müssen ihn ja schließlich angeschrieben haben. Wäre toll wenn einer die Antwort hätte eventuell mit nem netten Gesetzestext

vielen Dank im Vorraus

Unterhalt, Anhörung, Jobcenter
Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?

Ich habe an dem Tag, an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe vier Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung von einem Mitarbeiter ausgehändigt bekommen, das war allerdings nicht mein zugeteilter Berater. Darauf habe ich mich allerdings nicht beworben, weil ich nicht in dieser Branche arbeiten möchte. Ich habe mir also selber einige Stellen rausgesucht, wo ich mich beworben habe, die meiner Ausbildung entsprechen. Ich habe mich also wirklich bemüht. Ich wusste leider nichts von dieser Belehrung und habe sie übersehen, weil sie auf der Rückseite stand. Der Berater hat mich darauf leider auch nicht hingewiesen.

In dem Termin wollte ich mich eigentlich über meinen beruflichen Werdegang beraten lassen, aber er sagte nur, er sehe mich im Verkauf und damit war die Sache erledigt. Ich wurde leider überhaupt nicht beraten und auch nicht gefragt, was ich möchte. Jetzt kam ein Brief mit Androhung einer Sperrzeit und einer Anhörung, warum ich mich nicht beworben habe. Was muss ich jetzt tun, damit mir keine Sperre droht? Der einzige Punkt, der im Formular in Frage kommt lautet:"Ich möchte mich nicht mit dem AG in Verbindung setzen." Aber was soll ich da als Begründung eintragen?

Ich bekomme nur 300 Euro im Monat und wenn das gestrichen wird, bin ich obdachlos. Muss man sich rechtlich gesehen wirklich auf Stellen bewerben, die einem völlig anderen Tätigkeitsfeld entsprechen als der Ausbildung bzw. dem Berufswunsch?

Ich habe bisher noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil ich nach acht Wochen immer noch keinen Termin bei meinem zugeteilten Barater bekommen habe.

Falls mir das Geld trotzdem gesperrt wird, was soll ich dann tun? Ich kann es nicht zurückzahlen und auch die Krankenkasse nicht bezahlen... Hartz IV wurde auch abgelehnt.

Anhörung, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Vermittlungsvorschläge
Was bedeutet ein Bewährungswiderruf Amtsgericht?

Anhörungstermin 2 mal nicht wahr genommen !

Schönen Guten Abend .

Zur Zeit bin ich sehr unruhig, weil mich eine gewisse Frage plagt . Mein Partner war für bisschen über zwei Jahre im Gefängnis und durfe im August 2014 wegen guter Führung entlassen werden. Jedoch hat er nicht bis zur Entstrafe abgesessen und hat demzufolge eine Bewährungszeit von 2 Jahren bekommen. Nun ja , vor 3 Monaten hatte er ein Anhörungstermin, der bei uns jedoch nicht ankam .. dessen Folge ließ die Richterin die Anhörung fallen ..am letzten Freitag bekam er erneut Post , er hätte seinen Termin zur Anhörung am vergangenen Dienstag wieder nicht wahrgenommen. Jedoch haben wir auch dieses mal keinen Brief erhalten zum Termin , obwohl er eausgesndet wurde, laut Richterin. Seine Bewährungshelferin hat uns bzw ihn ebenfalls nicht über diese Anhörung informiert, was ich sehr enttäuschend finde. Denn meiner Meinung nach ist sie für solche Dinge ebenfalls verantwortlich. Nun stand in dem Brief was von Bewährungswiderruf. Heißt das jetzt, dass er wider ins Gefängnis muss?? Er ist jetzt dabei eine Maßnahme zu machen, weil er im vorherigen Beruf krankheitsbedingt aufhören musste. Er hat sehr viele Bewerbungen geschrieben und abgesendet, aber leider nie eine Antwort bekommen und sitzt nun ohne Job da. Was kann er / wir tun , damit er seine Endstafe nicht absitzen muss ?? Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut . LG

Anhörung, Bewährung, Richter, Beschluss
Kann ein Anwalt einfach das Mandat niederlegen und nicht zur Verhandlung erscheinen

Ich habe eine umfangreiche Sache, die mit Betreuung meiner Mutter zu tun hat. Aber meine Frage ist hier nur, ob ein Anwalt mitten im Verfahren einfach das Mandat niederlegen kann und nicht zu der vom Gericht anberaumten Anhörung erscheinen braucht. Der Fall ist wie folgt: Vor 2 Jahren stand ich vor dem Problem, daß ich bei meiner Rückkehr in mein Elternhaus und in meine im ersten Stock liegende Wohnung gehen wollte, dieses als verkauft vorfand und das Schloß ausgetauscht war, so daß ich das Haus nicht betreten konnte. Ich mußte im Obdachlosenheim übernachten. Daraufhin ging zu einem Anwalt, der dann mit der Betreuerin verhandelte, bis ich wieder in meine Wohnung gelangen konnte. Der Fall hätte natürlich weiter vom Anwalt bearbeitet werden müssen, aber kurz darauf war der Anwalt für mich nicht mehr zu sprechen, weder telefonisch noch für einen Termin. Er forderte mich anstatt dessen auf, seine Zwischenrechnung zu bezahlen, sonst würde er das Mandat niederlegen. Darauf ging ich zu einem anderen Anwalt ebenfalls am Ort und bat ihn, für mich und meine Mutter tätig zu werden, damit wir unser Anwesen behalten und meine Mutter wieder in ihr Anwesen nach Hause darf und nicht weiter gezwungen wird, im Altersheim zu leben, wie von ihrer Betreuerin arrangiert. Auch dieser erschien nicht zur Anhörung und meine Mutter war mit 3 Richtern alleine. Anstatt dessen zeigten mich alle beide Rechtsanwälte wegen Betrugs an. Das kann doch nicht sein. Meine Mutter und ich waren nun völlig im Stich gelassen. Finanziell war es bei uns ebenfalls sehr schwierig. Ich hatte zu dieser Da ich zu dieser Zeit keine feste Arbeitsstelle, da ich ja erst darum kämpfen mußte, wieder in meine Wohnung zu kommen und im Obdachlosenheim wohnte. Deshalb hatte ich wenig Geld zur Verfügung, lebte von ALG II. Meine Mutter konnte ebenfalls wegen der Betreuung nicht über ihre Rente und über das Vermögen Ihres Anwesens verfügen. Erst später habe ich im Internet gelesen, daß für Menschen mit geringem Einkommen Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe in Anspruch genommen werden kann. Dieses habe ich zu dieser Zeit nicht gewußt. Wirklich nicht! Aber die beiden Anwälte haben mich nicht darüber informiert. Kann mein "Nichtwissen" als "entschuldbarer Irrtum" vor Gericht gewertet werden, wenn es um die Frage geht, ob es rechtens war, daß mich die beiden Anwälte wegen Betrugs angezeigt haben. Andererseits ergibt sich die Frage, ob sie nicht auch eine Verpflichtung hatten, zumindest zur Anhörung zu erscheinen. M. W. nach handelt es sich um eine beiderseitige Willenserklärung zwischen RA und Mandant, wie bei einem Kaufvertrag, wo sich beide Part. zu einer Leistung verpflichten, also vom RA seine Tätigkeit und vom Mandant die Zahlung. (Doch wie sieht es in einer Notlage aus?) Die RAe haben einen großen Schaden angerichtet, in dem sie beide nicht zur Anhörung erschienen sind und meine Mutter mit den 3 Richtern alleine dastand. - Und jetzt stehe ich noch mit 2 Anzeigen wegen Betrugs da. Was kann ich dagegen tun.

Recht, Anwalt, Anhörung, Mandat
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung

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