Kann ein Anwalt einfach das Mandat niederlegen und nicht zur Verhandlung erscheinen

3 Antworten

Leider scheint es sich hier in unserer Republick zu etablieren, daß Anwälte nur noch dazu da sind ihre Rechnungen zu stellen und zu kassieren. Das Ehrgefühl ist den jungen Anwälten völlig abhanden gekommen. Sie erscheinen einfach nicht mehr zum Prozeß, wenn sie Ihre Vorschüsse nicht kassieren. Für mich ein Ding der Unverständlichkeit. Sicherlich hättest Du wenigstens Deine Zwischenrechnung begleichen sollen, ohne gleich einen anderen Anwalt zu bemühen, auch das ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit. Aber die heutigen Anwälte scheinen echt die Freude an ihrem Beruf verloren zu haben, Rechnungssteller wäre der bessere Beruf, und den gibt es leider nicht. Also liebe Anwälte, warum lasst ihr Eure Mandanten im Stich, nur weil sie Zahlungsprobleme haben. Ein Büro im Hinterhof tut es doch auch!!

Sacrecoer 
Fragesteller
 20.09.2014, 01:18

Hallo, vielen Dank für Deine Antwort. Ich schließe mich Deiner Meinung an, daß Anwälte nur noch an der Bezahlung, am besten per Vorschuß interessiert sind. Der Fall selbst ist Nebensache. Das habe ich jetzt so oft erlebt, daß man immer sofort mit der Honorarvereinbarung kommt und diese gleich schriftlich festlegt. Außerdem werden sittenwidrige Honorare verlangt, ein Stundensatz von 190 - 250 Euro pro Stunde geht doch wirklich zu weit.
Darüber hinaus finde ich es nicht richtig, daß es keine Auswirkungen auf das Honorar hat, ob der Anwalt den Fall gewinnt oder nicht. Dies wäre aber m.E. nach ganz entscheidend dafür, ob er wirklich gute Arbeit leistet. Aber da er ja sowieso sein Honorar bekommt, kann er auch weniger gut sein. Man sollte sich einmal zusammenschließen und gegen das mittlerweile "unmögliche Verhalten" der Anwälte Beschwerde einlegen. Denn ich habe jetzt noch viel mehr "Untaten" gelesen, wie diese m.E. nach völlig unmögliche "Mandatsniederlegung. Das ist ein Betrug gegenüber einem redlichen Mandanten, der im Vertrauen zum Anwalt geht, in der Hoffnung, daß dieser wirklich alles für ihn tun wird. Aber die Rechtsanwaltskammern sind doch für kleinere Fälle "nicht zuständig" Besten Gruß

§ 627 I BGB legt fest, dass er auf Ankündigung jederzeit sein Mandat niederlegen also seinen Vertrag kündigen darf. Ferner wird das Mandat aus Vertrauensgründen gekündigt und weil die Rechnung nicht bezahlt wurde.

Koboldmaki203  17.05.2019, 22:23

aber welche Leistung hatte der RA denn erbracht?

Wie ist der Fall dann ausgegangen? Sie sollten den Fall der Anwaltskammer erzählen und sich dort über die die Anwälte beschweren.