Bitte hilfe Erbschafts-Streit?

8 Antworten

Wenn du nicht vorher zugestimmt hast musst du nicht bezahlen, rechtlich.

Besser wie immer ist es in solchen Fällen vermittelnd zu reden, ev. Stellung zu Beziehen (du bist gegen einen anderen Anwalt, beteiligst dich nicht an den (weiteren) Kosten) und allenfalls einen geringen Betrag zu bezahlen aus good will, weil es nicht ganz klar war, um des Friedens willen. So eine Erbschaft kann Familienbande für immer sinnlos zerstören.

Ich würde aber sagen, dass die beiden sehr wohl wissen, dass sie nicht ohne ausdrückliche Einwilligung deinerseits eine finanzielle Beteiligung verlangen können.

Deshalb würde ich aus Goodwil nur etwas bezahlen, wenn es ein wenig unklar war und du vom Anwalt profitierst.

wer bestellt bezahlt - Du hast niemanden beauftragt also musst Du auch nicht zahlen

Trotz aller Antwortversuche, die hier schon gemacht wurden: Ihre Frage kann nur belastbar beantwortet werden, wenn die einzelnen Umstände dieses falles bekannt gegeben werden: Worüber streitet der Anwalt mit dem vom Verstorbenen Beauftragten ? Wie sieht die Erbfolge nach dem Verstorbenen aus, d.h. wer erbt und wer fühlt sich enterbt ? Wofür ist die Rechnung erstellt worden ? Wer hat den Auftrag dazu gegeben und zu welchem Ziel sollte der Auftrag führen ? usw.

Nun wenn Bruder dir jetzt mailen kann, hätte er und Mutter auch vor Beauftragung des Anwalts seine Absicht kundtun und sich erkundigen, ob du damit einverstanden bist 1/3 der Kosten zu übernehmen. Um sowas zu klären musst du ja nicht vor Ort sein.

Wenn die Kosten gedrittelt werden sollen, vermute ich mal ihr drei seid eine Erbengemeinschaft, die einzige oder eine Partei von mehreren?

Die Reaktion sollte also eher strategisch als rechtlich sein. Bildet ihr nun eine Erbengemeinschaft an einem Haus könnt ihr euch noch gegenseitig das Leben schwer machen. Stellst du jetzt auf stur, kannst du evtl später gegen Bruder und Mutter klagen.

Ist die Erbengemeinschaft bereits auseinander gesetzt und jeder hat seine Auszahlungsbetrag auf dem Konto, dann kannst du wohl auf stur stellen, mit dem Risiko, dass der Familienfrieden dahin ist.

So ich das richtig lese, hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestellt, der wohl nicht den Wünschen deiner Miterben Genüge tut und sie deswegen einen anderen Anwalt beauftragt haben ... womit denn??

Über die Abberufung des Testamentsvollstreckers entscheidet das Nachlassgericht, nicht die Erben. Also sollen deine Miterben den von ihnen beauftragten Anwalt gefälligst aus eigener Tasche bezahlen.