Wie kann ich am besten an meine Erbschaft ( Haus) drankommen?

9 Antworten

Deine Oma hatte also drei Kinder. Deinen Vater, der noch eine Schwester und einen Bruder hat. Gibt es ein Testament? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es keines gibt, da du nichts davon geschrieben hast. Dann greifen die Vorschriften des BGB.

Erben sind somit: Dein Vater, deine Tante, dein Onkel. Und sonst niemand. Diese drei bilden eine Erbengemeinschaft, ob sie dies nun wollen oder nicht.

Bedeutet: alle Erben verwalten den Nachlass gemeinsam; ein Erbe allein kann nicht über Nachlassgegenstände (z.B. das Haus) verfügen.

Eine Erbengemeinschaft muss, wenn sie nicht gewünscht ist, aufgelöst werden. In Bezug auf das Haus bedeutet das: es wird verkauft, und der Erlös durch drei geteilt. Dafür müssen aber alle Mitglieder der Erbengemeinschaft dem Verkauf zustimmen. Oder ein Miterbe (z.B. der Bruder, der ohnehin in dem Haus wohnt), zahlt die anderen beiden aus, die damit aber auch einverstanden sein müssen.

Wenn dies bisher nicht geschehen ist, besteht die Erbengemeinschaft immer noch.

Gegenparteien sind die Kinder von der Schwester meines Vaters und der Sohnt vom Bruder meines Vaters

Hm. Das möchte ich bezweifeln. Wenn zwischenzeitlich dein Vater gestorben ist, hast du unter anderem seinen Platz in der Erbengemeinschaft mit geerbt. Gleiches gilt für deine Cousins. Solange sowohl die Schwester deines Vaters als auch der Bruder deines Vaters noch am Leben sind, musst du dich mit denen einigen, aber eben nur, wenn dein Vater gestorben ist.

Wenn alle drei Erben noch leben, hast weder du, noch deine Cousins einen Erbanspruch.

Deine Frau hat übrigens Anspruch auf gar nichts; auch in einer Zugewinngemeinschaft erbt nicht das Ehepaar. Wenn du Erbe wirst, gehört das Erbe dir.

Eltern und die Geschwister haben geerbt

Dann geht es dich nix an. Und dir steht erst was zu wenn du erbst. Deine Frau erbst überhaupt nix.

Wenn die Oma stirbt erben selten deine "Eltern" da nur einer mit der Oma verwandt ist.

Bist du Erbe, vom Erben, dann kannst du die Auflösung der Erbengemeinschaft mit einer Teilungsversteigerung vorantreiben.

ABER es viel viel rentabler zusammen eine Lösung zu suchen.

Wenn Dein Vater noch lebt, dann gehört ihm das Teil vom Haus. Bis Du da was erbst, musst Du vorher noch auf eine Beerdigung.

Aber schon Dein Vater ist nicht auf der Höhe des Erbrechts. Eine Erbengemeinschaft mit der Schwester (den Geschwistern) hat er so oder so. Ob er will oder nicht. Und er kann sich da nicht rauskaufen. Er kann einer Teilungsversteigerung beantragen, wenn es da (sein Geld) raus will .

Keine Chance, weil Du noch gar nicht geerbt hast! ^^

Geerbt hat NUR Dein Vater und bildet mit seinen noch lebenden Geschwistern eine Erbengemeinschaft!

Du wärst erst dann dran, wenn Dein Vater stirbt und von dem jetzigen Erbe noch was übrig wäre!

Also schlag Dir die Angelegenheit aus dem Kopf. So einfach kommt keiner zu Geld, wie man sich das manchmal erträumt ;-)

Ist dein Vater verstorben? Sonst ist es kein Fall. Da kann dir auch sicher kein Anwalt helfen. Höchstens deinem Vater.

Angenommen, er ist verstorben und du bist alleiniger Erbe deines Vaters. Deine Frau hat mit der Sache nichts zu tun!

Dann ist "Teilungsversteigerung" das Stichwort. Es ist die einzige Möglichkeit, eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück zu beenden, wenn man sich darüber nicht auf anderem Wege einigen kann. Das hätte dein Vater beantragen sollen und er kann es, wenn er noch lebt, auch jederzeit machen. Wenn du Teil der Erbengemeinschaft bist (dein Vater könnte dir den Hausteil auch schenken), kannst du die Teilungsversteigerung beantragen.

Thema ist: "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende." Die Immobilie hat schon für Zwist gesorgt. Du kannst den Beteiligten (also den aktuellen Teilen der Erbengemeinschaft) ankündigen, dass du das Trauerspiel via Teilungsversteigerung beenden willst und vielleicht kommt es ja zu einem Angebot.

Anmerken möchte ich, dass ein Dreiparteienhaus mit drei Mietern, von denen einem 1/3 des Hauses gehört, und das vielleicht - weil sich keiner gerne an den Kosten beteiligt - keinen tollen Zustand hat, vielleicht auch derzeit Preise erzielen wird, die etwas unter deinen Vorstellungen liegen.

Wenn sich der in dem Haus wohnende Bruder quer stellt, also z. B. keinen Mietvertrag unterzeichnen aber auch nicht raus will, könnte eine Teilung des Hauses auf drei Einheiten in Frage kommen. Du kannst, sobald eine Teilungserklärung beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist, deine Wohnung verkaufen, wenn du das dann noch willst.

Je nachdem (also nach Nachfrage für die Wohnung im Vergleich zum Dreifamilienhaus als ganzes) könnte das die sinnvollere oder jedenfalls für dich lukrativere Variante sein. Dazu braucht es aber die (baulichen und genehmigungstechnischen) Möglichkeiten und eine Teilungserklärung kostet Geld.