Haben alle Erben das Recht in die Kontoauszüge zusehen?

4 Antworten

Jeder Erbe kann sich von der Bank die Auszüge ggf. gegen Gebühr holen. Insoweit können sie da nix verheimlichen, es kostet die Miterben im Zeifel halt entsprechend Geld.

Auch hat jeder Erbe die Möglichkeit die Erbschaft zu nutzen. Die Kontoauszüge gehören der Erbengemeinschaft als Ganzes.

Auch kann jeder Miterbe die Vollmacht ohne Angabe von Gründen widerufen. Das hat allerdings den Nachteil das man dann u.U. einen Erbschein braucht, den man sich mit der Vollmacht oft ersparen kann.

Insoweit ist es zu empfehlen die verlangte Einsicht zu gewähren. Am einfachsten wäre es vermutlich, die Auszüge mit einer Digialkammera abzufotographieren und die Dateien zu verschicken.

Hallo, wenn die Schwester ohne Testament  zuerst verstorben ist, würde sie von Ehemann und Kindern beerbt. Ist deine Schwiegermutter ohne Testament danach verstorben erben der Schwiegervater und die Kinder. An die Stelle der vorverstorbenen Tochter treten dann die Enkel. Ob die Enkel jetzt das Recht auf alle Kontoauszüge haben ? Warum sollte man es verweigern? Evtl wollen sie ja nur eine Übersicht der monatlichen Verpflichtungen. Um einen Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten, genügt nicht der letzte Kontoauszug. 

Hallo zwerglein,

ich kann dir leider nur berichten wie es aus Bankensicht aussehen würde.

Wenn z.b Jemand verstoben ist und es Erben gibt -nehmen wir mal 3 kinder-, so sind diese 3 Erben die neuen Kontobesitzer. Sie können jegliche Information von der Bank erlangen. Allerdings müssen immer alle 3 Erben vorort sein. Eine Bank muss jeden Erben gleich behandeln. Somit dürfen sie auch nur Komplett sachen erledigen.

Wenn allerdings einer dieser 3 Erben eine Vollmacht hat, die auch über den Tod hinaus noch gildet, so kann er sich auch alleine informationen schaffen und alle sachen erledigen die im Umfang der Vollmacht liegen. Die Erben allerdings könne jede Vollmacht auch wiederrufen sofern alle vollzählig vorort sind und sich einig sind.

Ich hoffe ich konnte damit ein wenig Klarheit bringen und etwas helfen.


LG


ichweisnix  08.02.2017, 08:41

Allerdings müssen immer alle 3 Erben vorort sein.




Warum sollte der Kontostand vom Zeitpunkt des Todes nicht reichen?

Gibt es begründeten Anlass zu Misstrauen?

Ja: Da ist Ärger vorprogrammiert.

Nein: Zeig denen doch die Auszüge, bevor die alles verückt machen.