Darf man in der Wohlverhaltensphase in der Insolvenz erben?

8 Antworten

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Nun erbt er den Pflichtteil.

Das widersprich sich.

Den Pflichtteil erbt man nicht, der Pflichtteil ist ein Anspruch gegen die Erben. Vorraussetzung für den Pflichtteil ist, das man von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, z.B. durch ein Testament. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der geltende gemacht werden kann oder auf den verzichtet werden kann. Der Pflichtteil kann aber nicht vom Insolvenzverwalter, sondern nur vom berechtigten selbst geltend gemacht werden. Wird auf den Pflichtteil verzichtet, dann muß der Erbe den Pflichtteil schlicht nicht leisten.

Ganz anders beim Erbe. Das Erbe fällt dem Erben zu unter dem Vorbehalt der Ausschlaugung. Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, dann fällt es dem zu, der berufen wäre, wenn der Ausschlagende die Erbschaft nicht erlebt hätte.

steht dem Bruder meines Mannes dann auch ein Teil vom AUSGESCHLAGENEN Erbe zu,

Nein. Der Anteil geht an die Kinder Ihres Mannes zu gleichen Teilen über.

Sowohl der Pflichtteilsverzicht als auch die Ausschlagung stellt nach Auffassung des BGH keinen Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung dar.

Man beachte, das der Pflichtteil oder die Erbschaft zur Hälfte in die Insolvenz einfließen, sofern nicht ausgeschlagen wird.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

ichweisnix  22.04.2013, 12:20

Man beachte, das die First für die Ausschlagung 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft beträgt. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die Annahme ist nach Fristablauf also endgültig.

Er könnte im Lotto gewinnen und dieser Gewinn müsste nicht veräußert werden. Erbschaftsangelegenheiten werden allerdings zu einem Teil verrechnet und fließen in die Insolvenz ein. Das Erbe ausschlagen ist keine gute Idee. Wenn das rauskommt macht er sich strafbar und im schlimmsten Fall könnte es durchaus passieren das er aus dem Insolvenzverfahren ausgeschlossen wird da er eine Auskunftspflicht hat.

er darf erben und er darf natürlich auch ganz viel geld verdienen oder gewinnen. er muss nur alle einkünfte dem insolvenzverwalter mitteilen. jede vergrößerung der insolvenzmasse verbessert seine zahlungsfähigkeit und somit ist er in der lage einen größeren teil seiner schulden zu begleichen. daher sollte er das erbe annehmen. mir wäre es jedenfalls wichtig meine schulden zu tilgen.
alles weitere besprecht bitte mit dem insolvenzverwalter

Die meisten Sachen haben ja die Vorposter schon geantwortet.

Ich bin selbst in der Wohlverhaltensphase und bin mir ziemlich sicher, dass der Treuhänder einmal grundsätzlich nur Anspruch auf den pfändbaren Anteil des Gehaltes hat.

Im Erbfall ist, soweit ich weiss, die Regelung so, dass die Hälfte des Geldes an den Treuhänder fliesst.

Zum Thema "Erbe ausschlagen". In der Wohlverhaltensphase geht das meiner Meinung nach schon, weil die Insolvenz schon beendet ist und der Treuhänder nicht mehr die Vermögensverwaltung macht. Ein Mann kann daher durchaus wegen möglicher Schulden das Erbe ablehnen.

wenn er ein gutes Verhältnis zu den Kindern hat,dann würde ich das an seiner Stelle ausschlagen mit der Begründung es könnten ja Schulden sein die ihn erwarten oder auf ihn zukommen.

Da würde sicherlich kein Gericht oder der Insolvent Verwalter das Gegenteil behaupten und er wäre erst mal raus aus der Nummer sich rechtfertigen zu müssen.

In Einvernehmen mit den Kindern dann sollte hier rückwirkend vielleicht ein Regelung gefunden werden das er bei Abschluss der Insolvenz auch zu seinem Anteil kommt.

Wo kein Richter da auch kein Kläger .

So würde ich da jedenfalls handhaben.

flirtheaven  22.04.2013, 09:17

und wie würdest du es handhaben, wenn der gute mann schulden bei dir hätte? ich finde deine antwort moralisch sehr fragwürdig. wenn man schulden hat, sollte man dazu stehen und alles daransetzen, diese zu tilgen.

atina1976 
Fragesteller
 22.04.2013, 15:06
@flirtheaven

Hallo flirtheaven: es war nicht die Frage von mir, ob was moralisch verwerflich ist, oder nicht. Dazu würde ich ein anderes Forum nutzen bzw. selbst im privaten klären..... Gute Frage net ist ein Ratgeber für jede Frage, sachliche Antworten sind eine Etiketteregel, bitte beachten! Wenn man keine Hintergründe zu der Wohlverhaltensphase kennt etc. dann ist es besser, sachlich zu bleiben und auf gestellte Fragen zu antworten, oder es sein zu lassen, vielleicht war es moralisch viel verwerflicher, wie er in die Insolvenz kam, durch Auftraggeber die Leistungen in Anspruch genommen haben und nicht gezahlt haben etc?....

flirtheaven  23.04.2013, 07:59
@atina1976

eben und seine auftragnehmer stehen jetzt genauso blöd da und der eine oder andere gerät durch die insolvenz deines mannes vielliecht selbst in die gefahr einer insolvenz, die dein mann vielleicht durch antritt der erbschaft verhindern könnte.

paulchen76  23.04.2013, 08:00
@flirtheaven

Warum sollen die Kinder des Insloventen unter seinen Schulden leiden?

Es ist absolut nicht unmoralisch auf ein Erbe zu Gunsten seiner Kinder zu verzichten!

atina1976 
Fragesteller
 23.04.2013, 12:03
@flirtheaven

Vielleicht hat er seine Auftragnehmer gezahlt und dann konnte er die Bank nicht bezahlen mit seinem belasteten Haus und hat sich insolvent gemeldet, bevor Schaden in großer Höhe entsteht? Lass einfach Deine Kommentare, wenn Du keine Hintergründe weißt....auf Fachfragen bevorzuge ich Fachantworten und nicht blabla was nix mit der Sache zu tun hat, ich antworte nicht auf künftige Kommentare von Dir, such Dir einfach eine andere Frage und beantworte diese, eventuell ist jemand anders dann nicht so angenervt von deinem blabla

ichweisnix  29.04.2013, 09:02
@flirtheaven

ich finde deine antwort moralisch sehr fragwürdig.

Um das moralisch bewerten zu können, müßte man wissen, wer die Gläubiger sind und woher die Schulden stammen.

ichweisnix  22.04.2013, 12:29

mit der Begründung es könnten ja Schulden sein die ihn erwarten oder auf ihn zukommen.

Eine Ausschlagung bedarf keiner Begründung.

Da würde sicherlich kein Gericht oder der Insolvent Verwalter das Gegenteil behaupten und er wäre erst mal raus aus der Nummer sich rechtfertigen zu müssen.

Er muß sich überhaupt nicht rechtfertigen. Die Ausschlagung ist ein höchstpersönliches Recht und stellt nach höchstrichterlicher Rechtssprechung keine Obligenheitsverletzung in Bezug auf die Insolvenz dar.

oxygenium  22.04.2013, 14:54
@ichweisnix

ich finde deine antwort moralisch sehr fragwürdig.

Moralisten sind Menschen, die sich dort kratzen, wo es andere juckt.

Samuel Beckett

paulchen76  23.04.2013, 07:56
@oxygenium

Klasse, den Spruch kannte ich noch nicht!