Erben was passiert mit Hausrat?

4 Antworten

Der Rest soll zu gleichen Teilen geteilt werden

Natürlich wir auch das Inventar geteilt oder was verstehst Du unter "Rest"?

Ein Haus ist ein Haus - dazu gehört nicht werksseitig auch das Mobilar

Annie1749 
Fragesteller
 09.01.2019, 15:36

Klar und danke für die schnelle Antwort. Ich hatte hier vorher mich an ähnlichen Fragen erkundigt. Der eine schreibt Inventar wird geteilt, der andere schreibt wer ein Haus erbt, erbt auch den Inhalt. Deswegen meine Frage. Ich habe auch erfahren, daß ich für die Entrümpelung aufkommen muss, da ich das Haus Erbe. Mein Bruder soll natürlich auch was vom Nachlass bekommen. Aber wird die entrümplung dann auhh geteilt? Es sind nicht viele Wertvolle Gegenstände vorhanden.

Wie schon gesagt bedeutet "Haus" in dem Fall wirklich nur das nackte Haus, mit Wänden und Dach.

Jegliche Einrichtung etc. zählt zur weiteren Erbmasse und wird dementsprechend zwischen euch aufgeteilt.

Ich hoffe aber, dass ihr eine gütliche Lösung findet und nicht noch über den letzten Kugelschreiber streitet. Nicht mehr benötigte Möbel könnt ihr ja z.B. verkaufen und den Erlös aufteilen.

Haus und Inventar sind getrennt zu sehen.

Ihr müsst also eine Einigung finden.

Das Inventar gehört nicht zum Haus.