Vollmacht an Rechtsanwälte? Was bedeuten die Punkte?
Hi,
ich bin immernoch im ziemlichen Streit mit meiner Familie wegen des Erbes. Telefonate sind kaum möglich, sie rasten immer gleich aus, beleidigen und machen mich runter. Ich wurde mit 25% beerbt.
In dem geerbten Haus leben noch 3 Mieter, die nicht zahlen und jetzt rausgeklagt werden sollen. Dazu soll ich eine Vollmacht unterzeichnen, die die vertretenden Anwälte handlungsfähig machen sollen. Ich bekomme immer noch keinen Einblick in irgendetwas, mir wurde einfach dieses Schreiben zugeschickt, das ich unterzeichnen soll, damit es endlich weitergehen kann. Natürlich nicht ohne Vorwürfe, wie dass alles wegen mir so langsam vorangehe. Daher möchte ich das auch möglichst schnell abschicken, jedoch kommen mir einige Punkte komisch vor.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob mein Erbe irgendwie gefährdet werden kann, wenn ich das unterzeichne?
1) Plötzlich sind alle damit einverstanden, dass ich meinen Anteil von 25% bekomme und es wird nicht mehr in den Prozenten gedrückt. Damit ich mich sicher fühle und die Vollmacht unterzeichne?
2) Punkt 6, Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Ich bevollmächtige bereits 9 Anwälte, die einander Arbeit abnehmen könnten. Also wozu müssen sie diese Vollmacht weiter verbreiten können?
3) Punkt 7, Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis. Bezieht sich das auch auf den Rechtsstreit innerhalb der Erbengemeinschaft? Könnte der Anwalt so zum Beispiel entscheiden, wem wie viel des Erbes zusteht und mich so enterben?
4) Punkt 11, die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Also abhängig vom Wert des Erbes? Sozusagen bekommt er einen bestimmten Prozentsatz? Oder heißt das bloß, dass Rechnungen ausbleiben, bis wir das Haus verkauft haben?
Vielleicht findet ihr ja noch mehr zwielichtige Passagen, um die ich mich sorgen sollte oder könnt mir bestätigen, dass ich komplett paranoid geworden bin. :)
Vielen vielen Dank bereits im Voraus!
7 Antworten
Das ist ja eine Blanko-Vollmacht. Würde ich nicht unterschreiben. Denn danach können die in allen möglichen Dingen für Dich tätig werden und Dir am Ende noch eine saftige Rechnung stellen.
Wenn es darum geht, dass die Erbengemeinschaft die Mieter rauskriegen möchte, würde ich die Vollmacht auf genau diese Tätigkeit beschränken. Außerdem würde ich den Gebührenrahmen absprechen.
Wenn nichts anderes geregelt ist, können alle Erben nur gemeinsam entscheiden. Du kannst die Sache also blockieren, wenn Du willst. Und genau das würde ich auch tun, wenn mir ein Sachverhalt verschwiegen oder verschleiert wird.
Bezieht sich das auch auf den Rechtsstreit innerhalb der Erbengemeinschaft?
Der Fall /Fälle auf den sich die Vollmacht bezieht ist oben genau einzutragen. Also Erbengemeinschaft X + Y + Z gegen jeweils M1 M2 M2.
Das ist ja eine Blanko-Vollmacht.
Nur wenn in Sachen und wegen nicht ausgefüllt werden würde. Das würden die Rechtsanwälte allerdings postwenden zurückschicken und darauf hinweisen, das das eben ausgefüllt werden muß.
Könnte der Anwalt so zum Beispiel entscheiden, wem wie viel des Erbes zusteht und mich so enterben?
Sie können, das Innenverhältnis der Erbengemeinschaft explizit auszuschließen. Anwälte sind übrigens grundsätzlich ihren Mandanten verpflichtet und müssen bei einen Interessenskonflikt die Mandate niederlegen.
Also abhängig vom Wert des Erbes?
Nein, vom Streitwert. Wenn die Erbengemeinschaft den Anwalt bezüglich der Räumungsklagen das Mandat erteilt, ergibt sich der Streitwert aus den jeweiligen Räumungsklagen. Jede Klage wird dabei separat abgerechnet. Der Anwalt vertritt dann die Erbengemeinschaft aber als Ganzes die Kosten kann sich der Anwalt nach seinen Belieben von Jeden Erben holen, im Innenverhältnis sind die Kosten im Verhältnis der Erbteile zu tragen.
Sozusagen bekommt er einen bestimmten Prozentsatz?
Es gibt eine Tabelle.
Ich bekomme immer noch keinen Einblick in irgendetwas, mir wurde
einfach dieses Schreiben zugeschickt, das ich unterzeichnen soll, damit
es endlich weitergehen kann.
Sie können sich hier an den Anwalt direkt wenden. Was den Fall der Räumungsklage angeht wird der Anwalt sie natürlich entsprechend informieren. Was die übrigen Angelegenheiten angeht wird sich der Anwalt sicher tunlichst heraushalten, da darf er nämlich wie gesagt nur eine Seite vertreten.
Plötzlich sind alle damit einverstanden, dass ich meinen Anteil von 25% bekomme
Der Erbanteil ist meist eindeutig und wird in der Regel auch im Erbschein vermerkt.
Sorry, aber das geht garnicht. Du kannst doch nicht einfach eine Vollmacht unterschreiben, wenn Du dir unsicher bist, was damit passieren soll. Vollmacht heißt, dass derjenige, den du bevollmächtigst, so handeln kann also wäre der Du. Wenn Du also nicht alles zu 100% verstehst und dem Empfänger der Vollmacht zu 100% vertraust, dann darfst Du keine Vollmacht erteilen.
Zu den Aspekten rund um die Erbengemeinschaft kannst Du unter www.hereditas.net reinlesen.
Die Vollmacht ist ganz normal, so sehen die immer aus, aber mich macht stutzig, dass hier deine Quote nicht aufgeführt ist. Womöglich hast du damit alle Kosten allein am Hals oder aber du stehst für alle gerade, wenn die nicht bezahlen können, wollen.
Entweder du suchst dir einen eigenen Anwalt, der dann mit diesem hier kommunziert, aber das kostet noch mal oder aber du schlägst deiner Familie schriftlich vor, dass man sich zusammen bei diesem Anwalt einfindet, damit du Einblick in alle Unterlagen nehmen kannst und dir selbst ein Bild machen kannst und diesem Anwalt Fragen stellen kannst. Diesen Vorschlag würde ich diesem Anwalt in Kopie zukommen lassen. Wenn man das ablehnt, weißt du ja, dass war faul sein muss. Einfach unterschreiben täte ich jedenfalls auf keinen Fall.
Nichts aber auch garnichts unterschreiben was du nichtverstanden hast.Auf keinen Fall eine Generalvollmacht geben.Mit welchem Recht soll Dir der Anwalt deinen Anteil drücken???Eine Erbengemeinschaft kann nur zusammen handeln und sie zahlen zusammen die Unkosten anteilmäßig .Lass Dich nicht drängen mit morgen brauchen wir die Unterschrift sie sollen Dir immer rechtzeitig Unterlagen und Auskünfte geben damit du Zeit zum prüfen hast .